11 Min. Lesezeit

Schichtzulage berechnen: Was Nacht, Sonntag und Feiertag bringen

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kann auf dem Lohnzettel einen deutlichen Unterschied machen. Erfahre, welche Zuschläge steuerfrei bleiben können, worauf du tatsächlich Anspruch hast und wie du deine Schichtzulage selbst berechnest.
Schichtzulage berechnen: Was Nacht, Sonntag und Feiertag bringen

Inhalt

Diesen Beitrag teilen

20 Euro Stundenlohn stehen im Vertrag. Auf dem Lohnzettel können aus einer Nachtschicht trotzdem deutlich mehr werden. Wer seine Schichtzulage berechnen will, muss allerdings zwei Dinge auseinanderhalten: Welchen Zuschlag bekommst du tatsächlich, und welcher Teil davon darf steuerfrei ausgezahlt werden?

Für Nachtarbeit sind nach § 3b EStG grundsätzlich Zuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Sonntags sind es bis 50 Prozent, an gesetzlichen Feiertagen bis 125 Prozent. Für Heiligabend ab 14 Uhr, Weihnachten und den 1. Mai gelten bis zu 150 Prozent. Das sind aber Steuergrenzen und keine automatische Zahlungspflicht. Was dir wirklich zusteht, ergibt sich je nach Fall aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Schichtzuschläge auf einen Blick

  • Nachtarbeit: Bis 25 Prozent Zuschlag können zwischen 20 und 6 Uhr steuerfrei bleiben, unter bestimmten Voraussetzungen zwischen 0 und 4 Uhr bis 40 Prozent.
  • Sonntagsarbeit: Bis 50 Prozent des Grundlohns können steuerfrei gezahlt werden.
  • Feiertagsarbeit: An gesetzlichen Feiertagen sind grundsätzlich bis 125 Prozent steuerfrei, an bestimmten besonders begünstigten Tagen bis 150 Prozent.
  • Anspruch: Die steuerfreien Prozentsätze aus dem Einkommensteuergesetz sagen nicht automatisch, welchen Zuschlag dein Betrieb zahlen muss.
  • Abrechnung: Für die Steuerfreiheit müssen die begünstigten Arbeitsstunden tatsächlich geleistet und grundsätzlich einzeln nachgewiesen werden.

Wie kannst du deine Schichtzulage berechnen?

Du brauchst drei Angaben: deinen Grundlohn pro Stunde, die Zahl der tatsächlich zuschlagspflichtigen Stunden und den Zuschlagssatz, der für dich gilt. Die einfache Rechnung lautet: Stundenlohn × Zuschlagssatz × zuschlagspflichtige Stunden = Zuschlag.

Verdienst du zum Beispiel 20 Euro pro Stunde und dein Arbeitsvertrag sieht für acht Sonntagsstunden einen Zuschlag von 50 Prozent vor, ergibt sich:

20 Euro × 50 Prozent × 8 Stunden = 80 Euro Zuschlag.

Für diese acht Stunden bekommst du damit 160 Euro normalen Lohn plus 80 Euro Zuschlag, insgesamt also 240 Euro. Der Zuschlag liegt innerhalb der steuerlichen Grenze des § 3b EStG.

Arbeitszeit Steuerfreier Höchstsatz Zuschlag bei 20 € Grundlohn
Nachtarbeit 20 bis 6 Uhr 25 % 5,00 € je Stunde
Nachtarbeit 0 bis 4 Uhr, Schichtbeginn vor 0 Uhr 40 % 8,00 € je Stunde
Sonntagsarbeit 50 % 10,00 € je Stunde
Gesetzlicher Feiertag oder 31. Dezember ab 14 Uhr 125 % 25,00 € je Stunde
24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai 150 % 30,00 € je Stunde

Wichtig: Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Höhe ein tatsächlich gezahlter Zuschlag nach § 3b EStG steuerfrei sein kann. Sie sagt nicht, dass dein Arbeitgeber dir diese Prozentsätze zahlen muss.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Für die Nachtzuschlag Höhe musst du Arbeitsrecht und Steuerrecht getrennt betrachten. Das Arbeitszeitgesetz nennt keinen festen Prozentsatz. § 6 Abs. 5 ArbZG verlangt für Nachtarbeitnehmer ohne tarifvertragliche Ausgleichsregelung eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag.

Das Bundesarbeitsgericht betrachtet einen Zuschlag von 25 Prozent auf das Bruttostundenentgelt regelmäßig als angemessenen Ausgleich. Bei dauerhafter Nachtarbeit kommen typischerweise 30 Prozent in Betracht. Das sind keine starren gesetzlichen Mindest- oder Höchstwerte. Die konkrete Belastung und vorhandene tarifliche Regelungen können das Ergebnis verändern.

Hier steckt eine Falle: Das Steuerrecht definiert Nachtarbeit für § 3b EStG als Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Das Arbeitszeitgesetz versteht unter Nachtzeit grundsätzlich die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr. Deshalb können steuerliche Begünstigung und arbeitsrechtlicher Ausgleich unterschiedliche Zeiträume betreffen.

Wenn du regelmäßig Schichten fährst und nicht weißt, ob dein Zuschlag zu deiner Arbeit passt, hilft dir nicht nur der Prozentwert auf dem Lohnzettel. Entscheidend ist auch, was vergleichbare Betriebe zahlen. Über den Marktwert beim nächsten Arbeitgeber kannst du dir einen besseren Vergleich verschaffen. Als Mitglied bei KarriereGrün kannst du zusätzlich diskret mit deinem Talent-Scout besprechen, welche Bedingungen bei Betrieben in deiner Region üblich sind.

Maschinenbediener und Kollegin bei der Qualitätsprüfung während einer Spätschicht in einer modernen Produktionshalle

Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?

Ein Sonntagszuschlag ist steuerfrei, soweit er für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit zusätzlich zum Grundlohn gezahlt wird und 50 Prozent des maßgeblichen Grundlohns nicht überschreitet. Steuerlich zählt grundsätzlich die Zeit von 0 bis 24 Uhr.

Hast du deine Arbeit noch am Sonntag vor Mitternacht begonnen, kann für die steuerliche Begünstigung auch die Zeit bis 4 Uhr am folgenden Montag als Sonntagsarbeit gelten. Für gleichzeitig geleistete Nachtarbeit kann zusätzlich der steuerfreie Nachtzuschlag berücksichtigt werden.

Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Sonntag bedeutet automatisch 50 Prozent mehr.“ Das stimmt nicht. § 3b EStG regelt die Steuerfreiheit, nicht deinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf 50 Prozent Zuschlag. Für Sonntagsarbeit schreibt das Arbeitszeitgesetz stattdessen unter anderem einen Ersatzruhetag vor. Er muss grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen gewährt werden.

Wie hoch kann der Feiertagszuschlag sein?

Beim Feiertagszuschlag sind nach § 3b EStG grundsätzlich bis zu 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei. Für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai steigt die steuerfreie Grenze auf 150 Prozent. Auch am 31. Dezember gilt ab 14 Uhr die Grenze von 125 Prozent.

Welcher Tag als gesetzlicher Feiertag zählt, richtet sich nach den Vorschriften am Ort deiner Arbeitsstätte. Das kann bei Feiertagen, die nur in einzelnen Bundesländern gelten, einen echten Unterschied auf dem Lohnzettel machen.

Arbeitest du an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, verlangt § 11 ArbZG grundsätzlich zusätzlich einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. Auch hier bedeutet das nicht automatisch, dass das Gesetz einen bestimmten Geldzuschlag vorgibt.

Was passiert, wenn Nacht und Feiertag zusammenfallen?

Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag können steuerlich nebeneinander begünstigt sein. Das Bundesfinanzministerium nennt selbst das Beispiel einer Nachtschicht am 1. Mai: Treffen Nachtarbeit und der besonders begünstigte Feiertag zusammen, können die jeweiligen steuerfreien Prozentsätze addiert werden.

Bei einem Stundenlohn von 20 Euro und einer Arbeit am 1. Mai von 22 bis 24 Uhr wären bei entsprechender tatsächlicher Zahlung beispielsweise bis zu 150 Prozent Feiertagszuschlag plus 25 Prozent Nachtzuschlag steuerfrei. Das wären maximal 35 Euro steuerfreier Zuschlag je Stunde. Von 0 bis 4 Uhr kann der steuerfreie Nachtanteil bei einer vor Mitternacht begonnenen Schicht auf 40 Prozent steigen.

Ob dein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag beide Zuschläge tatsächlich nebeneinander auszahlt, ist eine andere Frage. Manche Regelungen sehen vor, dass beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge nur der höhere gezahlt wird. Deshalb lohnt sich ein Blick in die konkrete Klausel. Wie du solche Punkte systematisch prüfst, findest du auch in unserem Beitrag zum Arbeitsvertrag im Handwerk.

Schichtzulage und Zuschlag sind nicht dasselbe

Eine feste Schichtzulage kann zum Beispiel dafür gezahlt werden, dass du regelmäßig im Zwei- oder Drei-Schicht-System arbeitest. Sie ist nicht automatisch ein steuerfreier Nachtzuschlag. Für die Steuerfreiheit nach § 3b EStG muss die Zahlung an tatsächlich geleistete Arbeit während der begünstigten Zeiten anknüpfen.

Genau hier entstehen auf Lohnzetteln häufig Missverständnisse. Eine monatliche Pauschale mit der Bezeichnung „Schichtzulage“ wird nicht allein durch ihren Namen steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium verlangt grundsätzlich den Nachweis der tatsächlich geleisteten begünstigten Stunden. Pauschale Zahlungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen später mit den konkret ermittelten Zuschlägen verrechnet werden.

Was dir keiner sagt: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei

Selbst wenn ein Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschlag lohnsteuerfrei ist, muss er nicht vollständig sozialversicherungsfrei sein. Nach § 1 SvEV gilt für die Sozialversicherung eine niedrigere Grenze beim zugrunde gelegten Stundenlohn.

Für die Einkommensteuer darf der Grundlohn nach § 3b EStG mit höchstens 50 Euro pro Stunde angesetzt werden. Für die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge liegt die entsprechende Grundlohngrenze dagegen bei 25 Euro pro Stunde. Verdienst du mehr, kann deshalb ein Teil des Zuschlags zwar steuerfrei, aber beitragspflichtig sein.

Das ist einer der Gründe, warum zwei ähnlich aussehende Schichtabrechnungen netto unterschiedlich ausfallen können. Dazu kommen Steuerklasse, Krankenversicherung und weitere Lohnbestandteile.

Schichtzulage im Tarif: Was zählt für dich?

Bei einer Schichtzulage im Tarif zählt nicht irgendein Prozentsatz aus dem Internet, sondern der Tarifvertrag, der auf dein Arbeitsverhältnis tatsächlich Anwendung findet. Metallindustrie, Bau, Gebäudetechnik und andere Branchen können völlig verschiedene Definitionen für Nachtzeit, Schichtarbeit und Zuschläge verwenden.

Ein Tarifvertrag kann zudem neben Geldzuschlägen Freischichten oder andere Ausgleichsregelungen vorsehen. Bei Nachtarbeit können solche tariflichen Regelungen den gesetzlichen Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG verdrängen, wenn sie die Belastung angemessen kompensieren.

Wenn dir Schichtzeiten und Zuschläge beim aktuellen Arbeitgeber dauerhaft gegen den Strich gehen, musst du deshalb nicht sofort kündigen. Bei KarriereGrün kannst du kostenfrei Mitglied werden. Dein Profil ist nicht öffentlich. Dein Talent-Scout kann mit dir besprechen, welche Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen du beim nächsten Betrieb suchst, ohne dass dein jetziger Chef davon erfährt.

So prüfst du deine Schichtabrechnung

  1. Grundlohn bestimmen: Notiere deinen normalen Stundenlohn ohne den fraglichen Zuschlag.
  2. Arbeitszeiten trennen: Teile die Schicht in normale Stunden, Nachtstunden, Sonntagsstunden und Feiertagsstunden auf.
  3. Anspruch nachlesen: Prüfe Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung. Achte darauf, welche Zuschläge nebeneinander gezahlt werden.
  4. Zuschlag berechnen: Multipliziere Grundlohn, Prozentsatz und die jeweiligen Stunden.
  5. Lohnzettel vergleichen: Prüfe, ob Zahl der Stunden, Zuschlagssatz und steuerliche Behandlung zusammenpassen.

Führe gerade bei wechselnden Schichten eine eigene Liste über Beginn, Ende und Pausen. Das hilft nicht nur bei Zuschlägen. Auch bei Mehrarbeit entstehen schnell Differenzen. Was dabei zählt, erklären wir ausführlicher im Beitrag zu Überstunden im Handwerk.

Und wenn der Lohnzettel Monat für Monat zeigt, dass Nacht, Wochenende und Feiertage kaum honoriert werden, ist das ein legitimer Punkt für die nächste Gehaltsrunde oder einen Wechsel. Du musst dafür nicht kündigen oder Bewerbungen durch die Gegend schicken. Eine Mitgliedschaft bei KarriereGrün ist kostenfrei und unverbindlich, und du entscheidest selbst, welcher Betrieb deine Daten sehen darf.

Häufige Fragen zu Schichtzulagen

Für Nachtarbeitnehmer verlangt § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Ausgleich, wenn keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht. Der Arbeitgeber kann diesen grundsätzlich als bezahlte freie Tage oder als Zuschlag gewähren. Das Bundesarbeitsgericht betrachtet 25 Prozent häufig als angemessen, bei Dauernachtarbeit typischerweise 30 Prozent. Entscheidend bleiben aber die konkreten Arbeitsbedingungen und geltende Tarifregelungen.

Das hängt davon ab, worum es geht. Für die Steuerfreiheit nach § 3b EStG gilt Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Das Arbeitszeitgesetz definiert Nachtzeit dagegen grundsätzlich als 23 bis 6 Uhr, bei Bäckereien und Konditoreien als 22 bis 5 Uhr. Tarifverträge können für ihre Zuschläge wiederum eigene Zeitfenster festlegen.

Nicht automatisch. Steuerfrei bleibt ein Nachtzuschlag nur, wenn er zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete begünstigte Nachtarbeit gezahlt wird und die Grenzen aus § 3b EStG eingehalten werden. Der steuerlich berücksichtigte Grundlohn ist auf 50 Euro je Stunde begrenzt. Für die Sozialversicherung gilt bei solchen Zuschlägen zusätzlich eine Grundlohngrenze von 25 Euro je Stunde.

Nein. Die 50 Prozent in § 3b EStG sind eine steuerliche Höchstgrenze für einen gezahlten Sonntagszuschlag. Sie schaffen nicht automatisch einen Anspruch auf genau 50 Prozent mehr Lohn. Ob du einen Geldzuschlag erhältst und wie hoch er ist, richtet sich zum Beispiel nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Das Arbeitszeitgesetz regelt für Sonntagsarbeit unter anderem den Ersatzruhetag.

Eine pauschale Schichtzulage ist nicht allein deshalb steuerfrei, weil du regelmäßig nachts oder sonntags arbeitest. Für § 3b EStG müssen die begünstigten Arbeitszeiten grundsätzlich tatsächlich geleistet und nachgewiesen werden. Monatliche Pauschalen können unter bestimmten Voraussetzungen als Abschläge behandelt werden, wenn später eine Abrechnung mit den konkret ermittelten Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden erfolgt.

Zahlt ein anderer Betrieb deine Schichten besser?

KarriereGrün ist das Karriere-Netzwerk für Handwerk und Industrie. Du bewirbst dich nicht hundertfach blind. Du trägst dich einmal ein, und dein persönlicher Talent-Scout stellt dir die Arbeitgeber aus deiner Region vor, die zu deinen Vorstellungen passen.

Die Mitgliedschaft ist kostenfrei, dein Profil ist nicht öffentlich und du gehst keine Verpflichtung ein. Das Eintragen dauert zwei Minuten.