11 Min. Lesezeit

Kündigung im Handwerk Schritt für Schritt: Fristen, Form und Fallstricke

Kündigung im Galabau Schritt für Schritt: Welche Fristen gelten, wie die Form aussehen muss und welche Fallstricke du vor dem Wechsel klären solltest.
Kündigung im Handwerk Schritt für Schritt:

Inhalt

Diesen Beitrag teilen

Eine Kündigung im Handwerk klingt einfach. Brief schreiben, abgeben, fertig. In der Praxis stolpern viele Galabauer über Details, die ihnen Geld, Zeit oder ein gutes Arbeitszeugnis kosten. Falsche Frist, falsche Form, vergessener Resturlaub, missverstandener Tarif. Wer den nächsten Job in Aussicht hat, will den Wechsel sauber hinbekommen, ohne sich beim alten Betrieb unnötig in die Nesseln zu setzen.

Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie eine Kündigung im Galabau und im Handwerk allgemein richtig läuft. Welche Fristen gelten, wie die Form aussehen muss, was du vor der Übergabe klären solltest und welche Fallstricke besonders gerne übersehen werden. Mit konkreten Hinweisen, wo Tarifvertrag und Gesetz auseinandergehen.

Die kurze Antwort

Im Galabau gilt für Arbeitnehmer-Kündigungen meist die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen festlegen. Form: zwingend schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, persönlich übergeben oder per Einschreiben. E-Mail, WhatsApp und mündliche Kündigung sind ungültig. Klär vor dem letzten Arbeitstag Resturlaub, Übergabe und Arbeitszeugnis. Vergiss nicht, dass du bei tarifgebundenen Betrieben Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen hast, die der Betrieb nicht von selbst auszahlt.

Schritt 1: Frist berechnen

Die wichtigste Hausaufgabe vor jeder Kündigung. Drei Quellen entscheiden darüber, welche Frist für dich gilt:

Gesetzliche Grundfrist nach § 622 BGB. Für Arbeitnehmer beträgt sie vier Wochen zum 15. oder Monatsende, unabhängig von der Beschäftigungsdauer. „Vier Wochen“ sind exakt 28 Kalendertage, nicht ein Monat.

Tarifvertrag (BRTV-Galabau). Tarifverträge können die gesetzliche Frist verkürzen oder verlängern. Im BRTV-Galabau gibt es eigene Fristregelungen, die je nach Tarifgebiet und Beschäftigungsdauer variieren. Bei tarifgebundenen Betrieben hat der Tarifvertrag Vorrang vor der gesetzlichen Frist.

Arbeitsvertrag. Dein individueller Arbeitsvertrag kann eine längere Frist festlegen, sofern sie nicht den Tarifvertrag oder das Gesetz unterschreitet. Schau auf deinen Vertrag, vor allem auf Klauseln wie „beidseitig drei Monate zum Quartalsende“.

Probezeit. In der gesetzlichen Probezeit (in der Regel sechs Monate ab Einstellung) gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne Bindung an Stichtag. Wer in den ersten sechs Monaten kündigt, kann also schneller raus, sollte aber den eigenen Vertrag prüfen, weil manche Verträge die Probezeit kürzer fassen.

Praktisch: Wenn dein Vertrag und Tarif keine längere Frist enthalten, gilt die gesetzliche Vier-Wochen-Frist. Wer am 5. Mai kündigt, kann frühestens zum 31. Mai (Monatsende, vier Wochen werden eingehalten? Knapp). Sicher zum 15. Juni oder 30. Juni.

Schritt 2: Kündigungsschreiben formulieren

Eine Kündigung muss schriftlich sein, mit eigenhändiger Unterschrift. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 623 BGB). Inhaltlich sind drei Punkte zwingend, alles andere ist optional:

Klares Kündigungs-Statement. „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich zum [Datum].“ Kein „mit der Bitte um“, kein „möchte ich“. Klar und direkt.

Konkretes Beendigungsdatum. Nicht „zum nächstmöglichen Termin“ allein. Lieber das konkrete Datum nennen, das du berechnet hast, plus eine Sicherheitsformel: „… zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“ So bist du auf der sicheren Seite, falls deine Berechnung um ein paar Tage daneben liegt.

Eigenhändige Unterschrift. Original-Unterschrift mit Stift. Eingescannte Unterschrift, Faksimile, Druckunterschrift sind nicht ausreichend.

Was nicht rein muss: Ein Kündigungsgrund. Du musst nichts erklären. „Aus persönlichen Gründen“ oder „aufgrund einer beruflichen Veränderung“ reicht völlig, ist aber auch kein Pflicht-Inhalt.

Was du noch ergänzen kannst: Bitte um schriftliche Bestätigung des Erhalts und des Beendigungsdatums, Bitte um Arbeitszeugnis, Hinweis auf gewünschte Übergabe-Modalitäten. Diese Punkte sind nicht zwingend, helfen aber bei der weiteren Abwicklung.

Schritt 3: Übergabe der Kündigung

Drei Wege sind im Handwerk üblich:

Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Der zuverlässigste Weg. Du gibst das Kündigungsschreiben deinem Chef oder der Lohnbuchhaltung in die Hand, lässt dir auf einer Kopie den Erhalt mit Datum und Unterschrift bestätigen. Ende. Wer keine Empfangsbestätigung bekommt, hat im Streitfall ein Beweisproblem.

Einschreiben mit Rückschein. Wenn persönliche Übergabe nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Der Rückschein ist dein Beweis, dass die Kündigung zugestellt wurde. Datum auf dem Rückschein gilt als Zugangsdatum, das ist relevant für die Fristberechnung.

Boten-Zustellung mit Zeugen. Auch möglich, aber selten nötig. Wenn du jemanden mitnimmst, der die persönliche Übergabe bezeugen kann.

Was nicht funktioniert: E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax, mündliche Kündigung. Alle nicht zulässig. Auch wenn dein Chef dir per WhatsApp schreibt: „Kannst du kündigen?“ Antwort darauf nicht per WhatsApp, sondern weiterhin schriftlich.

Schritt 4: Resturlaub und Sonderzahlungen klären

Hier wird in der Praxis oft Geld liegen gelassen. Drei Punkte musst du aktiv klären:

Resturlaub. Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub bis zum Beendigungsdatum. Wer schon mehr Urlaub genommen hat, als ihm anteilig zustand, muss in der Regel nichts zurückzahlen, sofern er das ganze Jahr im Betrieb war oder die zweite Jahreshälfte erreicht hat. Ungenommener Resturlaub wird entweder noch genommen oder als Urlaubsabgeltung ausgezahlt. Sprich aktiv mit deinem Chef, ob du den Urlaub noch nimmst oder er ausgezahlt wird.

Anteilige Jahressonderzahlung / 13. Monatsgehalt. Bei Wechsel mitten im Jahr besteht in vielen Tarifgebieten Anspruch auf eine anteilige Auszahlung der Jahressonderzahlung. Frag das aktiv beim Lohnbüro nach. Wird oft nicht von selbst angeboten.

Überstunden-Konto. Wenn du Stunden auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt hast, müssen die ausgeglichen werden. Entweder durch Freistellung in den letzten Wochen oder durch Auszahlung mit der letzten Lohnabrechnung. Klär, was passiert, und lass es dir schriftlich bestätigen.

Werkzeug- und Materialrückgabe. Was gehört dem Betrieb, was gehört dir? Wenn du Schutzkleidung oder Werkzeug bekommen hast, musst du es in der Regel zurückgeben. Bei Werkzeug, das du selbst angeschafft hast, kann es Rückforderungs-Diskussionen geben. Fix dokumentieren, was abgegeben wurde, im Idealfall mit unterschriebener Liste.

Schritt 5: Arbeitszeugnis einfordern

Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO. Das ist nicht optional, das ist gesetzlich. Drei Hinweise:

Schriftlich anfordern. Im Kündigungsschreiben oder in einem separaten Schreiben. „Ich bitte um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, das ich am [letzter Arbeitstag] in Empfang nehmen möchte.“

Auf Qualität achten. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält Bewertungen deiner Leistung und deines Verhaltens, nicht nur eine Tätigkeitsbeschreibung. Wer im Zeugnis nur „der Mitarbeiter war von … bis … bei uns beschäftigt“ findet, hat ein einfaches Zeugnis, nicht das, worauf er Anspruch hat.

Zwischenzeugnis bei Bedarf. Wenn dein neuer Arbeitgeber das Zeugnis schon vor deinem letzten Arbeitstag sehen will, kannst du ein Zwischenzeugnis erbitten. Auch das ist ein gewohntes Verfahren im Handwerk und legitim.

Wenn das Zeugnis ungerecht ausfällt (zu schlecht formuliert, falsche Tatsachen), hast du das Recht auf Korrektur. Im Streitfall hilft die IG BAU oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Schritt 6: Übergabe und letzter Arbeitstag

In den letzten Wochen zwischen Kündigung und Beendigung passiert oft mehr als geplant. Drei Empfehlungen:

Saubere Übergabe organisieren. Wer von dir welche Aufgaben übernimmt, welche Baustellen du noch begleitest, wann du eingelernt wirst. Das schafft Goodwill für das Arbeitszeugnis und für Empfehlungen, die du später eventuell brauchen wirst.

Resturlaub konsequent nehmen. Wenn ihr einig seid, dass der Urlaub genommen wird, dann nimm ihn. Manche Betriebe versuchen, den Urlaub am letzten Tag „großzügig auszuzahlen“, was aber netto weniger ergibt als wenn du ihn nimmst und arbeitest dafür weniger. Rechne nach.

Schlüsselübergabe und letzte Lohnabrechnung. Schlüssel, Werkzeug, Firmenfahrzeug, Tankkarte, alles auflisten und mit Unterschrift quittieren lassen. Letzte Lohnabrechnung genau prüfen: Resturlaub, anteilige Sonderzahlung, Überstunden-Auszahlung, alle Posten korrekt? Wenn nicht, sofort schriftlich nachhaken, bevor zu viel Zeit vergeht.

Häufige Fallstricke und wie du sie vermeidest

Sieben Punkte, an denen Galabauer beim Wechsel regelmäßig stolpern:

Mündliche Kündigung. Auch wenn dein Chef sagt „passt schon, ist mündlich akzeptiert“, gilt sie rechtlich nicht. Du brauchst die schriftliche Form. Nichts mündlich klären, alles schriftlich.

Falsche Frist berechnet. Wer zu kurz kündigt, bleibt rechtlich länger im alten Vertrag, als er denkt. Die Kündigung wird auf den nächstmöglichen wirksamen Termin verschoben. Wer zu lang kündigt, hat Pech, weil er sich selbst eine längere Frist gegeben hat.

WhatsApp- oder E-Mail-Kündigung. Egal wie locker dein Chef ist, ungültig. Schriftlich mit Unterschrift, oder es zählt nicht.

Unterschrift vergessen. Klingt absurd, kommt aber vor. Ohne eigenhändige Unterschrift ist das Schreiben kein wirksames Kündigungsschreiben.

Kein Beweis der Zustellung. Wer keine Empfangsbestätigung oder Einschreiben-Rückschein hat, kann im Streitfall nicht nachweisen, dass die Kündigung überhaupt zugestellt wurde.

Lehrgangskosten-Rückforderung. Manche Betriebe haben in Lehrgangs-Vereinbarungen Rückzahlungsklauseln, falls der Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Frist nach Lehrgangsabschluss kündigt. Schau im Vertrag und in eventuellen Zusatzvereinbarungen nach.

Wettbewerbsverbot. Selten im Galabau, aber möglich, vor allem bei Vorarbeiter- und Polier-Positionen. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss schriftlich vereinbart sein und eine Karenzentschädigung vorsehen, sonst ist es unwirksam. Falls in deinem Vertrag eine Klausel steht, lass sie im Zweifel von der Gewerkschaft prüfen.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für mich im Galabau?

Bei tarifgebundenen Betrieben die Frist aus dem BRTV-Galabau, die je nach Tarifgebiet variieren kann. Bei nicht tarifgebundenen Betrieben oder wenn der Tarifvertrag nichts anderes regelt, die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Dein Arbeitsvertrag kann längere Fristen festlegen, niedrigere nicht.

Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?

Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung musst du keinen Grund nennen. Du kannst „aus persönlichen Gründen“ schreiben oder gar keinen Grund. Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung sieht das anders aus, das ist aber im Galabau-Wechsel-Kontext selten zutreffend.

Wie kündige ich in der Probezeit?

In der gesetzlichen Probezeit von sechs Monaten gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne Bindung an einen Stichtag. Form bleibt identisch: schriftlich, mit Unterschrift, persönlich übergeben oder per Einschreiben. Wer in den ersten sechs Monaten kündigt, kommt also schneller raus.

Was ist mit meinem Resturlaub bei Kündigung?

Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub bis zum Beendigungsdatum. Anteilig heißt: für jeden vollen Monat, den du im Beendigungsjahr im Betrieb warst, ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Ungenommener Urlaub wird entweder noch genommen oder als Urlaubsabgeltung mit der letzten Lohnabrechnung ausgezahlt. Lass dir das schriftlich bestätigen.

Bekomme ich anteilig 13. Monatsgehalt, wenn ich mitten im Jahr kündige?

In den meisten Tarifgebieten ja, anteilig nach Monaten. Wird oft nicht von selbst ausgezahlt. Aktiv beim Lohnbüro nachfragen und auf den Tarifvertrag verweisen. Mehr dazu in unserem Artikel zu 13. Monatsgehalt und Sonderzahlungen.

Was passiert, wenn mein Chef die Kündigung nicht annehmen will?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sie wird mit Zugang beim Empfänger wirksam, unabhängig davon, ob er „sie annimmt“ oder nicht. Wenn du den schriftlichen Zugang nachweisen kannst (Empfangsbestätigung, Einschreiben-Rückschein), läuft die Frist. Wer drohende Diskussionen vermeiden will, schickt im Zweifel zusätzlich per Einschreiben.

Kann mein Betrieb mich nach der Kündigung freistellen?

Ja, das ist üblich und wird oft als „Freistellung mit Anrechnung des Resturlaubs“ formuliert. Du bekommst weiter Lohn bis zum Ende der Frist, musst aber nicht mehr arbeiten. Klingt für dich vorteilhaft, kann es aber auch sein, dass dein Resturlaub damit komplett aufgebraucht wird. Klar regeln, schriftlich.

Kurz und ehrlich zum Schluss

Eine Kündigung im Handwerk ist kein Drama, wenn du sie strukturiert angehst. Frist berechnen, schriftlich formulieren, persönlich oder per Einschreiben übergeben, Resturlaub und Sonderzahlungen klären, Arbeitszeugnis einfordern, sauber übergeben. Wer das in dieser Reihenfolge macht, hat keinen Stress.

Was Geld kostet oder Ärger macht, sind die übersehenen Details. Kein Kündigungsbeweis, vergessene anteilige Sonderzahlung, falsche Frist, ungültige WhatsApp-Kündigung. Wer die im Blick hat, geht ohne Reibungen aus dem alten Betrieb in den neuen.

Du hast den nächsten Betrieb noch nicht?

KarriereGrün bringt Fachkräfte aus dem Handwerk mit empfohlenen Arbeitgebern aus ihrer Region zusammen. Du suchst nicht blind, du wirst gezielt mit Betrieben in deiner Region zusammengebracht, die zu deinen Vorstellungen passen. So weißt du beim Kündigen genau, wohin du wechselst.

Trag dich kostenlos bei KarriereGrün ein und lass dir zeigen, welche Arbeitgeber wir dir aus deiner Region vorstellen können. Es kostet nichts und du gehst keine Verpflichtung ein.

Diese Artikel passen dazu

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Information, keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft die IG BAU oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.