Drei Tage Urlaub, zwei Tage Magen-Darm und am Ende trotzdem fünf Urlaubstage vom Konto weg? So muss es nicht laufen. Wenn du krank im Urlaub wirst und tatsächlich arbeitsunfähig bist, zählen die ärztlich nachgewiesenen Krankheitstage nach § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht als genommener Jahresurlaub.
Entscheidend ist aber, was du jetzt machst. Einfach nach dem Urlaub erzählen, dass du krank im Hotel gelegen hast, reicht nicht. Du musst deine Arbeitsunfähigkeit melden und ärztlich nachweisen. Im Ausland kommen zusätzliche Pflichten dazu. Und die zurückgewonnenen Tage darfst du nicht einfach hinten an den laufenden Urlaub hängen.
Das gilt, wenn du im Urlaub krank wirst
- Urlaubstage: Ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nach § 9 BUrlG nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet.
- Attest: Willst du die Urlaubstage zurück, brauchst du einen ärztlichen Nachweis über deine Arbeitsunfähigkeit.
- Meldung: Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer.
- Ausland: Dort musst du dem Arbeitgeber zusätzlich deine Adresse am Aufenthaltsort mitteilen und als gesetzlich Versicherter auch deine Krankenkasse informieren.
- Nachholen: Die Krankheitstage bleiben als Urlaub erhalten, du darfst sie aber nicht eigenmächtig an deinen laufenden Urlaub anhängen.
Wann bekommst du Urlaubstage wegen Krankheit zurück?
Du bekommst die Tage zurück, an denen du während deines Urlaubs ärztlich nachgewiesen arbeitsunfähig warst. Genau das regelt § 9 Bundesurlaubsgesetz. Diese Tage werden nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet.
Der entscheidende Begriff ist Arbeitsunfähigkeit. Nicht jedes gesundheitliche Problem reicht automatisch aus. Ein leichter Sonnenbrand, Kopfschmerzen nach einer kurzen Nacht oder ein kleiner Kratzer machen aus einem Urlaubstag nicht automatisch einen Krankheitstag. Entscheidend ist, ob du wegen einer Erkrankung deine Arbeit nicht ausüben könntest und ein Arzt das entsprechend feststellt.
Das gilt genauso für jemanden aus der Werkhalle wie für einen Elektroniker, Maurer oder Kfz-Mechatroniker. Was Arbeitsunfähigkeit konkret bedeutet, hängt auch von deiner Tätigkeit ab. Mit einer verletzten Hand kann ein körperlich arbeitender Monteur arbeitsunfähig sein, obwohl er sich im Alltag noch bewegen kann.
Brauchst du bei einer Krankschreibung im Urlaub sofort ein Attest?
Für die Rückbuchung deiner Urlaubstage solltest du die Arbeitsunfähigkeit vom ersten betroffenen Urlaubstag an ärztlich nachweisen können. § 9 BUrlG knüpft die Nichtanrechnung ausdrücklich an ein ärztliches Zeugnis.
Daneben gelten die normalen Meldepflichten aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Du musst deinem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Bei gesetzlich Versicherten läuft der Nachweis im Inland heute häufig über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Pflicht, die Erkrankung rechtzeitig zu melden und die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen, bleibt trotzdem bestehen.
Für eine normale Erkrankung sieht § 5 EntgFG grundsätzlich folgende Zeitpunkte vor:
| Situation | Was du tun musst | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Arbeitsunfähigkeit beginnt | Arbeitgeber informieren | Unverzüglich |
| Arbeitsunfähigkeit dauert länger als 3 Kalendertage | Ärztliche Feststellung beziehungsweise erforderlichen Nachweis sicherstellen | Spätestens am darauffolgenden Arbeitstag |
| Arbeitgeber verlangt früheren Nachweis | Ärztlichen Nachweis entsprechend früher erbringen | Auch ab dem ersten Tag möglich |
| Erkrankung im Ausland | Arbeitsunfähigkeit, Dauer und Aufenthaltsadresse melden | Auf schnellstmöglichem Weg |
Beim Urlaub kommt noch ein praktischer Punkt dazu: Willst du genau diese Krankheitstage wieder auf deinem Urlaubskonto haben, solltest du nicht erst mehrere Tage abwarten. Ohne ärztlichen Nachweis greift § 9 BUrlG für die betreffenden Tage nicht.
Was musst du tun, wenn du im Ausland krank wirst?
Auch eine Erkrankung im Spanienurlaub oder beim Familienbesuch im Ausland kann dir die Urlaubstage erhalten. § 5 Absatz 2 EntgFG verlangt dann aber mehr als eine kurze Nachricht an den Vorarbeiter oder Chef.
Du musst deinem Arbeitgeber auf dem schnellstmöglichen Weg mitteilen:
- dass du arbeitsunfähig bist,
- wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert,
- unter welcher Adresse du dich am Urlaubsort aufhältst.
Bist du gesetzlich krankenversichert, musst du außerdem deine Krankenkasse unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren. Verlängert sich die Krankheit, musst du auch die Fortdauer melden. Kehrst du noch arbeitsunfähig nach Deutschland zurück, verlangt § 5 Absatz 2 EntgFG ebenfalls eine unverzügliche Mitteilung an Arbeitgeber und Krankenkasse.
Lass dir beim Arzt einen Nachweis ausstellen, aus dem die Arbeitsunfähigkeit und der entsprechende Zeitraum hervorgehen. Gerade im Ausland solltest du die Unterlagen selbst aufbewahren und nicht davon ausgehen, dass die Information automatisch beim Betrieb ankommt.
Kannst du die Krankheitstage einfach an den Urlaub anhängen?
Nein. Deine Krankheitstage werden zwar nicht als Urlaub verbraucht, dadurch verlängert sich dein genehmigter Urlaub aber nicht automatisch. Die zurückgewonnenen Tage bleiben auf deinem Urlaubskonto und müssen später erneut als Urlaub genommen werden.
§ 7 BUrlG regelt die zeitliche Festlegung des Urlaubs. Deine Urlaubswünsche sind grundsätzlich zu berücksichtigen, der konkrete Zeitraum muss aber weiterhin festgelegt werden. Wenn dein genehmigter Urlaub am Sonntag endet und du am Montag wieder arbeitsfähig bist, kannst du also nicht selbst entscheiden, wegen drei Krankheitstagen erst am Donnerstag wieder in der Werkhalle zu stehen.
Wenn du ohnehin das Gefühl hast, dass in deinem Betrieb bei Urlaub, Überstunden oder anderen Vertragsfragen einiges anders läuft als vereinbart, lohnt sich auch ein Blick darauf, worauf du deinen Arbeitsvertrag prüfen solltest.
Urlaub nachholen nach Krankheit: Wann kannst du die Tage nehmen?
Die durch § 9 BUrlG erhalten gebliebenen Urlaubstage kannst du erneut beantragen. Du bekommst also nicht zwingend exakt dieselben Tage direkt im Anschluss, sondern den entsprechenden Urlaubsanspruch zurück.
Beispiel: Du hast von Montag bis Freitag Urlaub. Am Dienstag wirst du arbeitsunfähig und der Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Diese drei Tage zählen nicht als verbrauchter Jahresurlaub. Der ursprünglich genehmigte Urlaub endet trotzdem am Freitag. Die drei erhalten gebliebenen Urlaubstage beantragst du später neu.
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Was viele falsch machen, wenn sie im Urlaub krank werden
Der häufigste Fehler passiert nicht beim Arzt, sondern davor. Viele warten erst einmal ab, weil sie hoffen, am nächsten Morgen wieder fit zu sein. Nach drei Tagen kommt dann die Nachricht an den Chef. Für die verlorene Erholung ist das ärgerlich, rechtlich lässt sich der Zeitraum ohne passenden ärztlichen Nachweis aber nicht einfach nachträglich als Urlaub zurückholen.
Auch diese Fehler solltest du vermeiden:
- Nur eine WhatsApp an einen Kollegen schicken: Stelle sicher, dass die Krankmeldung den Arbeitgeber über den vorgesehenen betrieblichen Weg erreicht.
- Nur die Diagnose nennen: Entscheidend ist die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Deinen Chef musst du nicht mit medizinischen Details versorgen.
- Im Ausland keine Adresse angeben: § 5 Absatz 2 EntgFG verlangt ausdrücklich die Adresse am Aufenthaltsort.
- Den Urlaub selbst verlängern: Erhaltene Urlaubstage müssen später neu genommen werden.
- Unterlagen wegwerfen: Gerade bei einer Krankschreibung im Urlaub im Ausland solltest du den ärztlichen Nachweis aufheben.
Was, wenn dein Chef die Urlaubstage trotzdem abzieht?
Hast du deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen, dürfen diese Tage nach § 9 BUrlG nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet werden. Prüfe zunächst dein Urlaubskonto und sprich den Betrieb konkret auf die betroffenen Tage und die Bescheinigung an.
Halte den Ablauf schriftlich fest. Dazu gehören der Zeitraum deines genehmigten Urlaubs, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, deine Krankmeldung und der ärztliche Nachweis. So musst du Wochen später nicht rekonstruieren, wann du wen informiert hast.
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So gehst du vor, wenn du im Urlaub arbeitsunfähig wirst
- Informiere deinen Arbeitgeber sofort. Melde deine Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer über den üblichen betrieblichen Weg.
- Geh zum Arzt. Lass deine Arbeitsunfähigkeit und den Zeitraum ärztlich feststellen, damit § 9 BUrlG greifen kann.
- Beachte im Ausland die Zusatzpflichten. Teile dem Arbeitgeber deine Aufenthaltsadresse mit und informiere als gesetzlich Versicherter auch deine Krankenkasse.
- Bewahre den Nachweis auf. Gerade bei ausländischen Bescheinigungen solltest du deine Unterlagen selbst sichern.
- Prüfe dein Urlaubskonto. Die ärztlich nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit dürfen nicht als Jahresurlaub verbucht bleiben.
- Beantrage die Tage später neu. Hänge sie nicht eigenmächtig an den ursprünglichen Urlaub an.
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Häufige Fragen zu Krankheit im Urlaub
Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich nur einen Tag krank bin?
Ja, auch ein einzelner Urlaubstag kann erhalten bleiben. Entscheidend ist nicht, wie lange du krank bist, sondern ob für diesen Tag eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit vorliegt. § 9 BUrlG nennt keine Mindestdauer. Ohne den ärztlichen Nachweis solltest du aber nicht davon ausgehen, dass der Betrieb den Tag wieder deinem Urlaubskonto gutschreiben muss.
Kann ich mich im Urlaub rückwirkend krankschreiben lassen?
Verlass dich darauf nicht. Für die Rückgabe von Urlaubstagen verlangt § 9 BUrlG einen ärztlichen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Je später du zum Arzt gehst, desto schwieriger wird der Nachweis für bereits vergangene Tage. Melde dich deshalb sofort beim Arbeitgeber und lass deine Arbeitsunfähigkeit möglichst direkt ärztlich feststellen.
Muss ich meinem Chef sagen, was ich im Urlaub habe?
Du musst deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. § 5 EntgFG verlangt keine Mitteilung deiner Diagnose. Bei einer Erkrankung im Ausland musst du zusätzlich deine Adresse am Aufenthaltsort nennen. Medizinische Einzelheiten musst du deshalb nicht mit dem Meister, Vorarbeiter oder Personalbüro besprechen.
Was passiert mit meinen Urlaubstagen, wenn ich bis nach dem Urlaub krank bin?
Die ärztlich nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit während deines Urlaubs werden nach § 9 BUrlG nicht als Urlaubstage verbraucht. Bist du nach dem ursprünglich geplanten Urlaubsende weiterhin arbeitsunfähig, bleibst du krankgeschrieben. Sobald du wieder arbeitsfähig bist, kannst du die erhalten gebliebenen Urlaubstage später erneut beantragen.
Gilt die Regel auch bei einer Krankschreibung im Urlaub im Ausland?
Ja. Auch im Ausland können ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit erhalten bleiben. Zusätzlich gelten nach § 5 Absatz 2 EntgFG besondere Meldepflichten. Du musst deinem Arbeitgeber auf schnellstmöglichem Weg die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und deine Aufenthaltsadresse mitteilen. Als gesetzlich Versicherter musst du grundsätzlich auch deine Krankenkasse informieren.
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