3.750 Euro brutto klingen erst einmal ordentlich. Auf dem Konto landen aber nicht 3.750 Euro. Bei einem kinderlosen Arbeitnehmer über 23 mit Steuerklasse I, gesetzlicher Krankenversicherung, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 außerhalb Sachsens rund 2.463 Euro netto. Der Rest geht vor allem für Lohnsteuer sowie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
Beim Thema Brutto Netto Handwerker gibt es deshalb keine Zahl, die für jeden passt. Steuerklasse, Krankenkasse, Kinder, Kirchensteuer und Zuschläge verändern den Auszahlungsbetrag. Entscheidend ist, deinen Lohnzettel zu verstehen und beim Vergleich zweier Jobs nicht nur auf die Zahl unten rechts zu schauen.
Brutto Netto 2026: Das solltest du wissen
- Beispiel: Bei 3.750 Euro Monatsbrutto bleiben unter den genannten Annahmen 2026 rund 2.463 Euro netto.
- Sozialabgaben: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung machen einen großen Teil der Lohnabzüge aus.
- Steuerklasse: Eine besondere Steuerklasse für Handwerker gibt es nicht, für dich gelten dieselben Steuerklassen wie für andere Arbeitnehmer.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse, der offizielle Durchschnittswert beträgt 2026 2,9 Prozent.
- Kinder: Dein Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung hängt unter anderem davon ab, ob und wie viele berücksichtigungsfähige Kinder du hast.
- Vergleich: Bei einem Jobwechsel solltest du Bruttolohn, Arbeitszeit, Zuschläge und Sonderzahlungen vergleichen, nicht nur einen errechneten Nettobetrag.
Wie viel Netto bleibt vom Brutto im Handwerk?
Wie viel vom Bruttolohn tatsächlich auf deinem Konto landet, hängt von deinen persönlichen Daten ab. Zwei Gesellen mit exakt demselben Stundenlohn können deshalb unterschiedliche Nettobeträge ausgezahlt bekommen.
Vom Brutto zieht der Arbeitgeber zunächst die gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Dazu kommen Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Deshalb eignet sich der Nettolohn schlecht, um zwei Arbeitsangebote direkt miteinander zu vergleichen.
Für die Beispielrechnungen in diesem Artikel gilt durchgehend: Steuerklasse I, kinderlos und älter als 23 Jahre, gesetzlich krankenversichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, keine Kirchensteuer und Beschäftigungsort außerhalb Sachsens. Die tatsächliche Abrechnung kann davon abweichen.
Welche Lohnabzüge gehen 2026 vom Brutto ab?
Bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tauchen auf dem Lohnzettel mehrere Abzüge auf. Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung trägt ein Arbeitnehmer 2026 grundsätzlich 9,3 beziehungsweise 1,3 Prozent. In der gesetzlichen Krankenversicherung kommen 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse hinzu.
| Abzug 2026 | Gesamtbeitrag | Typischer Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % plus Zusatzbeitrag | 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenversicherung | 2,9 % | 1,45 % bei Verwendung des Durchschnittswerts |
| Pflegeversicherung mit einem Kind | 3,6 % | 1,8 % außerhalb Sachsens |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 | 4,2 % | 2,4 % außerhalb Sachsens |
In Sachsen ist die Aufteilung der Pflegeversicherung anders. Dort beträgt der Arbeitnehmeranteil grundsätzlich 2,3 Prozent und für Kinderlose 2,9 Prozent. Bei Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern sinkt der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung zusätzlich.
Außerdem gibt es Beitragsbemessungsgrenzen. 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro monatlich. Für die allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es 8.450 Euro im Monat. Einkommen oberhalb der jeweiligen Grenze erhöht den Beitrag für diesen Versicherungszweig nicht weiter.
Netto vom Brutto berechnen: Beispiele für 2026
Wer Netto vom Brutto berechnen will, braucht neben dem Bruttolohn mindestens Steuerklasse, Krankenversicherung und Angaben zum Kinderstatus. Die folgende Tabelle zeigt deshalb keine allgemeingültigen Nettolöhne, sondern vergleichbare Beispielwerte unter denselben Annahmen.
| Jahresbrutto | Monatsbrutto | Lohnsteuer pro Monat ca. | Netto pro Monat ca. |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 2.500 € | 192 € | 1.765 € |
| 35.000 € | 2.917 € | 280 € | 2.002 € |
| 40.000 € | 3.333 € | 374 € | 2.235 € |
| 45.000 € | 3.750 € | 472 € | 2.463 € |
| 50.000 € | 4.167 € | 574 € | 2.687 € |
| 55.000 € | 4.583 € | 681 € | 2.906 € |
| 60.000 € | 5.000 € | 793 € | 3.120 € |
Die Lohnsteuerwerte basieren auf der allgemeinen Jahreslohnsteuertabelle des Bundesfinanzministeriums für 2026. Für die Sozialversicherung wurde bei diesen Beispielen mit einem Arbeitnehmeranteil von insgesamt 21,75 Prozent gerechnet. Rundungsabweichungen auf dem echten Lohnzettel sind möglich.
Die Tabelle zeigt noch etwas anderes: 500 Euro mehr brutto bedeuten nicht 500 Euro mehr auf dem Konto. Trotzdem solltest du beim Vergleich von Arbeitgebern vom Brutto ausgehen. Wenn du wissen willst, wie dein aktuelles Gehalt im Markt steht, kannst du den Gehalts-Check für Fachkräfte nutzen. Als Mitglied bei KarriereGrün kann dir außerdem dein Talent-Scout einordnen, welche Betriebe in deiner Region für deine Erfahrung interessant sind. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei und verpflichtet dich zu nichts.
Welche Steuerklasse gilt für Handwerker?
Eine besondere Steuerklasse für Handwerker gibt es nicht. § 38b Einkommensteuergesetz ordnet Arbeitnehmer unabhängig vom Beruf in die Steuerklassen I bis VI ein. Entscheidend sind vor allem Familienstand, Alleinerziehendenstatus und weitere Arbeitsverhältnisse.
| Steuerklasse | Typische Situation |
|---|---|
| I | Ledige sowie bestimmte geschiedene oder getrennt lebende Arbeitnehmer |
| II | Alleinerziehende, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind |
| III | Unter bestimmten Voraussetzungen verheiratete Arbeitnehmer, wenn der andere Ehepartner Steuerklasse V hat |
| IV | Verheiratete Arbeitnehmer, grundsätzlich bei beiden Ehepartnern |
| V | Ehepartner zur Steuerklasse III des anderen Ehepartners |
| VI | Weiteres Arbeitsverhältnis neben dem ersten Arbeitgeber |
Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber laufend einbehält. Sie sagt aber nicht automatisch, wie hoch die endgültige gemeinsame Einkommensteuer eines Ehepaars ist. Deshalb ist „Steuerklasse III bringt mehr Geld“ als pauschale Aussage zu kurz gedacht.
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Beim Solidaritätszuschlag liegt die Freigrenze für die zugrunde liegende Einkommensteuer bei Einzelveranlagung bei 20.350 Euro. Für viele typische Handwerkerlöhne fällt deshalb kein Solidaritätszuschlag an.
Was passiert mit Überstunden und Zuschlägen?
Genau hier wird der Lohnzettel im Handwerk oft kompliziert. Mehr geleistete Stunden erhöhen zunächst deinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Aussage „Überstunden lohnen sich wegen der Steuer nicht“ ist trotzdem falsch. Von zusätzlichem steuerpflichtigem Einkommen bleibt zwar nicht jeder zusätzliche Euro vollständig übrig, aber du verdienst dadurch nicht plötzlich weniger netto insgesamt.
Anders können bestimmte Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit behandelt werden. § 3b EStG erlaubt unter Voraussetzungen steuerfreie Zuschläge. Steuerfrei sind danach unter anderem Zuschläge bis 25 Prozent für Nachtarbeit und bis 50 Prozent für Sonntagsarbeit. Für bestimmte Feiertage gelten höhere Grenzen. Grundlage ist ein Stundenlohn von höchstens 50 Euro.
Ob dein Betrieb überhaupt einen bestimmten Zuschlag zahlen muss und wie hoch er ist, ist eine andere Frage. Das kann sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder anderen Regelungen ergeben. Wie Überstunden grundsätzlich behandelt werden, findest du im Beitrag zu Überstunden im Handwerk.
Was viele beim Nettovergleich falsch machen
Der Lohnzettel ist wichtig. Für die Frage, welcher Arbeitgeber besser zahlt, kann er dich aber auch auf die falsche Spur bringen. Ein Kollege kann bei gleichem Brutto ein anderes Netto erhalten, weil er eine andere Steuerklasse, Kinder oder eine andere Krankenkasse hat.
Vergleiche deshalb nicht: „Bei mir kommen 2.500 Euro an, bei meinem Kollegen 2.650 Euro.“ Vergleiche den Stundenlohn oder das Monatsbrutto, die tatsächliche Wochenarbeitszeit, bezahlte Überstunden, Zuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und andere feste Leistungen.
Gerade beim Wechsel zählt außerdem, was du für deine Erfahrung verlangen kannst. Einen höheren Nettolohn auszuhandeln ergibt keinen Sinn, weil der Betrieb deine persönlichen Abzüge nicht steuert. Verhandle dein Brutto. Im Beitrag Gehalt beim Jobwechsel verlangen findest du dafür konkrete Ansatzpunkte.
Du musst dafür nicht erst kündigen. Bei KarriereGrün kannst du kostenfrei Mitglied werden und dich diskret umsehen. Dein Profil ist nicht öffentlich, und kein Betrieb bekommt deine Daten ohne deine Zustimmung. So kannst du prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, während du noch in deinem aktuellen Job bist.
In 6 Schritten prüfst du deinen echten Monatslohn
- Bruttolohn prüfen: Nimm den vereinbarten Monatslohn oder multipliziere deinen Stundenlohn mit den tatsächlich vergüteten Stunden.
- Zusatzpositionen trennen: Schau nach Überstunden, Zuschlägen, Prämien, Sachbezügen und anderen Lohnbestandteilen.
- Sozialabgaben kontrollieren: Prüfe Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf deiner Abrechnung.
- Steuermerkmale prüfen: Kontrolliere Steuerklasse, Kinderfreibeträge und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Mehrere Monate vergleichen: Ein Monat mit Überstunden oder Sonderzahlung sagt wenig über dein normales Einkommen aus.
- Jobangebote über Brutto vergleichen: Rechne Arbeitszeit, Grundlohn und feste Zusatzleistungen gegeneinander, statt nur zwei Nettobeträge gegenüberzustellen.
Wenn du bei diesem Vergleich merkst, dass dein Lohn nicht mehr zu deiner Erfahrung passt, bringt Warten wenig. Du kannst dich bei KarriereGrün einmal kostenfrei eintragen. Dein Talent-Scout meldet sich, wenn ein passender Arbeitgeber aus deiner Region zu deinen Vorstellungen passt. Dafür musst du keine Serie von Bewerbungen verschicken.
Häufige Fragen zu Brutto und Netto im Handwerk
Wie viel Netto sind 3.000 Euro brutto als Handwerker?
Das lässt sich ohne deine persönlichen Angaben nicht exakt sagen. Steuerklasse, Krankenkasse, Kinderstatus, Kirchensteuer und Bundesland beeinflussen den Auszahlungsbetrag. Ein Brutto-Netto-Rechner braucht deshalb mehr Angaben als nur die 3.000 Euro Monatslohn. Für den Vergleich verschiedener Arbeitgeber solltest du ohnehin zuerst Bruttolohn, Wochenarbeitszeit und feste Zuschläge gegenüberstellen.
Welche Lohnabzüge habe ich als Handwerker?
Bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis werden insbesondere Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Dazu kommt die Lohnsteuer. Je nach persönlicher Situation können außerdem Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Die Höhe deiner Abzüge hängt deshalb nicht von deinem Handwerksberuf ab, sondern von deinem Einkommen und deinen persönlichen Steuer- und Versicherungsmerkmalen.
Warum hat mein Kollege bei gleichem Brutto mehr Netto?
Gleiches Brutto muss nicht gleiches Netto ergeben. Unterschiede können unter anderem durch Steuerklasse, Kinder, Pflegeversicherungsbeitrag, Krankenkasse und Kirchensteuer entstehen. Deshalb eignet sich der Auszahlungsbetrag eines Kollegen nicht als verlässlicher Gehaltsvergleich. Wenn ihr wissen wollt, wer besser bezahlt wird, vergleicht den Bruttostundenlohn, die Arbeitszeit sowie feste Zuschläge und Sonderzahlungen.
Werden Überstunden stärker besteuert als normale Stunden?
Es gibt keinen eigenen höheren Steuersatz nur für Überstunden. Die zusätzliche Vergütung erhöht grundsätzlich deinen steuerpflichtigen Arbeitslohn und kann dadurch mit deinem persönlichen Steuersatz belastet werden. Bestimmte Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können dagegen innerhalb der Grenzen des § 3b EStG steuerfrei sein. Überstundenlohn und steuerbegünstigte Zuschläge solltest du deshalb nicht miteinander verwechseln.
Welche Steuerklasse ist für Handwerker am besten?
Es gibt keine besondere oder grundsätzlich beste Steuerklasse für Handwerker. Die möglichen Steuerklassen ergeben sich nach § 38b EStG aus deiner persönlichen Situation. Ledige Arbeitnehmer sind beispielsweise regelmäßig in Steuerklasse I. Bei verheirateten Paaren kommen andere Kombinationen infrage. Die Steuerklasse beeinflusst vor allem den laufenden Lohnsteuerabzug und sollte nicht nur danach gewählt werden, welcher einzelne Monatslohn höher aussieht.
Verdienst du brutto so viel, wie deine Erfahrung wert ist?
KarriereGrün ist das Karriere-Netzwerk für Handwerk und Industrie. Du bewirbst dich nicht hundertfach blind. Du trägst dich einmal ein, und dein persönlicher Talent-Scout stellt dir die Arbeitgeber aus deiner Region vor, die zu deinen Vorstellungen passen.
Die Mitgliedschaft ist kostenfrei, dein Profil ist nicht öffentlich und du gehst keine Verpflichtung ein. Das Eintragen dauert zwei Minuten.