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Verpflegungspauschale Monteur: 14 oder 28 Euro auf Montage?

Auf Montage gelten 2026 im Inland 14 oder 28 Euro Verpflegungspauschale. Entscheidend sind Abwesenheitsdauer, Übernachtung und gestellte Mahlzeiten. Hier erfährst du, welche Beträge gelten und was du für deine Abrechnung nachweisen musst.
Verpflegungspauschale Monteur: 14 oder 28 Euro auf Montage?

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14 Euro oder 28 Euro: Bei der Verpflegungspauschale für Monteure entscheidet nicht, was dein Mittagessen gekostet hat, sondern wie lange du beruflich auswärts bist. Bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit im Inland von mehr als acht Stunden sind 14 Euro steuerlich ansetzbar. Bist du einen vollen Kalendertag, also 24 Stunden, auswärts, sind es 28 Euro. Bei einer mehrtägigen Montage gelten für Anreise und Abreise jeweils 14 Euro.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Steuerregel und tatsächlicher Auszahlung. Die Beträge aus dem Einkommensteuergesetz legen fest, was steuerfrei erstattet oder als Werbungskosten berücksichtigt werden kann. Was auf deinem Lohnzettel landet, hängt zusätzlich davon ab, was dein Arbeitgeber, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorsieht.

Verpflegungspauschale auf Montage kurz erklärt

  • Mehr als acht Stunden: Bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit im Inland sind 14 Euro Verpflegungspauschale möglich.
  • Ganzer Kalendertag: Bei 24 Stunden Abwesenheit beträgt die Inlandspauschale 28 Euro.
  • Anreise und Abreise: Bei einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung gelten jeweils 14 Euro, unabhängig von der Abwesenheitsdauer an diesen beiden Tagen.
  • Gestellte Mahlzeiten: Frühstück kürzt die Pauschale um 5,60 Euro, Mittagessen und Abendessen jeweils um 11,20 Euro.
  • Drei Monate: An derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte ist die Verpflegungspauschale grundsätzlich auf die ersten drei Monate begrenzt.
  • Übernachtung: Die häufig genannten 20 Euro sind eine separate Übernachtungspauschale für den Arbeitgeberersatz und keine zusätzliche Verpflegungspauschale.

Welche Verpflegungspauschale gilt für Monteure 2026?

Für eine berufliche Auswärtstätigkeit im Inland kennt § 9 Abs. 4a EStG drei entscheidende Fälle. Mehr als acht Stunden Abwesenheit bringen 14 Euro. Ein kompletter Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit bringt 28 Euro. Bei einer mehrtägigen Tätigkeit mit Übernachtung gelten am Anreise- und Abreisetag jeweils 14 Euro.

Situation auf Montage Verpflegungspauschale Inland 2026
Bis einschließlich 8 Stunden auswärts 0 Euro
Mehr als 8 Stunden, ohne Übernachtung 14 Euro
Anreisetag bei mehrtägiger Tätigkeit mit Übernachtung 14 Euro
Voller Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit 28 Euro
Abreisetag bei mehrtägiger Tätigkeit mit Übernachtung 14 Euro

Der Betrag hängt also nicht davon ab, ob du dir mittags eine Currywurst holst, Essen von zu Hause mitbringst oder abends im Restaurant sitzt. Für höhere tatsächliche Essenskosten kannst du steuerlich nicht einfach die Quittungen sammeln und statt der Pauschale abrechnen. Für Verpflegungsmehraufwand gelten die gesetzlichen Pauschbeträge.

Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die komplette Abrechnung. Neben den Spesen können Fahrzeit, Lohn und weitere Zahlungen eine große Rolle spielen. Wie Auslöse, Wegegeld und Spesen voneinander zu unterscheiden sind, haben wir separat erklärt.

Wann gilt die 14 Euro Pauschale?

Die 14 Euro Pauschale greift bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit erst, wenn du mehr als acht Stunden von deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend bist. Acht Stunden genau reichen nicht. Bei einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung gilt die 14-Euro-Pauschale dagegen am Anreise- und Abreisetag ohne Mindestdauer.

Beispiel: Du fährst morgens von zu Hause zu einer Montagebaustelle und bist nach zehn Stunden wieder zurück. Dann kommen 14 Euro infrage. Bist du nur sieben Stunden unterwegs, gibt es für diesen Tag keine steuerliche Verpflegungspauschale.

Anders sieht es aus, wenn du Montag zur Baustelle fährst, dort übernachtest und Dienstag zurückkommst. Montag ist Anreisetag und Dienstag Abreisetag. Für beide Tage können jeweils 14 Euro berücksichtigt werden. Dafür musst du an den einzelnen Tagen nicht zusätzlich die Acht-Stunden-Grenze schaffen.

Entscheidend ist außerdem, ob du überhaupt auswärts tätig bist. Das Einkommensteuergesetz stellt dafür auf deine Wohnung und deine erste Tätigkeitsstätte ab. Eine erste Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der du dauerhaft zugeordnet bist. Bei Monteuren ohne erste Tätigkeitsstätte gelten besondere Regeln, die § 9 Abs. 4a EStG ebenfalls berücksichtigt.

Was passiert, wenn der Betrieb Frühstück oder Mittagessen bezahlt?

Stellt dir dein Arbeitgeber während der Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit oder veranlasst er sie, wird die Verpflegungspauschale gekürzt. Im Inland beträgt die Kürzung 5,60 Euro für ein Frühstück und jeweils 11,20 Euro für Mittagessen oder Abendessen.

Gestellte Mahlzeit Kürzung 2026
Frühstück 5,60 Euro
Mittagessen 11,20 Euro
Abendessen 11,20 Euro

Typischer Fall auf Montage: Der Betrieb bucht dein Hotelzimmer inklusive Frühstück. An einem vollen Montagetag wären zunächst 28 Euro anzusetzen. Wegen des Frühstücks werden 5,60 Euro abgezogen. Es bleiben 22,40 Euro.

An einem Abreisetag mit 14 Euro Pauschale und gestelltem Frühstück bleiben entsprechend 8,40 Euro. Die Kürzung erfolgt nach festen Beträgen, die sich aus 20 Prozent beziehungsweise 40 Prozent der 28-Euro-Tagespauschale ergeben.

Wenn du solche Unterschiede auf deinem Lohnzettel kaum nachvollziehen kannst, lohnt sich ohnehin ein genauer Vergleich deines Gesamtpakets. Der Gehalts-Check von KarriereGrün hilft dir dabei, deinen Verdienst einzuordnen. Als Mitglied kannst du zusätzlich mit deinem Talent-Scout besprechen, was Betriebe in deiner Region bei Lohn und Zusatzleistungen tatsächlich anbieten. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Was gilt bei einer längeren Montage?

Arbeitest du längerfristig an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte, kannst du die Verpflegungspauschalen grundsätzlich nur für die ersten drei Monate berücksichtigen. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen lässt diese Dreimonatsfrist neu beginnen. Das regelt § 9 Abs. 4a Sätze 6 und 7 EStG.

Das ist für Monteure wichtiger als es auf den ersten Blick wirkt. Wer monatelang auf demselben Anlagenbauprojekt oder derselben Großbaustelle eingesetzt wird, kann nicht automatisch während der gesamten Einsatzdauer mit 14 oder 28 Euro pro Tag rechnen.

Wechselst du dagegen regelmäßig zwischen verschiedenen Einsatzorten, muss die Situation anhand der jeweiligen Tätigkeitsstätte betrachtet werden. Auch bei Tätigkeiten auf einem Fahrzeug oder in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet können Besonderheiten gelten.

Übernachtungspauschale Montage: Was bedeuten die 20 Euro?

Die Übernachtungspauschale und die Verpflegungspauschale sind zwei verschiedene Dinge. Für eine beruflich veranlasste Übernachtung im Inland kann der Arbeitgeber nach den Lohnsteuer-Richtlinien grundsätzlich 20 Euro pauschal steuerfrei erstatten. Für deinen eigenen Werbungskostenabzug gilt diese 20-Euro-Pauschale dagegen nicht.

Wenn du selbst Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend machen willst, geht es nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG grundsätzlich um die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft.

Ein Monteurzimmer für 55 Euro und die 14 oder 28 Euro für Verpflegung gehören deshalb nicht in denselben Topf. Unterkunft und Essen werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

Das ist einer der Punkte, bei denen sich Arbeitgeber deutlich unterscheiden können. Manche organisieren Unterkunft und Abrechnung vernünftig, bei anderen musst du jedem Betrag hinterherlaufen. Wenn du ohnehin merkst, dass Lohn, Montagebedingungen oder Abrechnung dauerhaft nicht passen, kannst du dich bei KarriereGrün diskret umsehen. Dein Profil ist nicht öffentlich und kein Betrieb bekommt deine Daten ohne deine Zustimmung.

Monteur macht während eines Industrieeinsatzes Pause und isst an einem Arbeitstisch neben seiner Schutzausrüstung.

Spesen Monteur: Muss der Arbeitgeber die 14 oder 28 Euro auszahlen?

Die steuerlichen Pauschalen von 14 und 28 Euro bedeuten nicht automatisch, dass genau dieser Betrag zusätzlich mit deinem Monatslohn ausgezahlt werden muss. § 9 EStG regelt zunächst, welche Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. § 3 Nr. 16 EStG erlaubt Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes eine steuerfreie Reisekostenerstattung, soweit sie die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigt.

Was dein Betrieb tatsächlich zahlt, solltest du deshalb in deinem Arbeitsvertrag, einer geltenden tariflichen Regelung oder der betrieblichen Reisekostenregelung prüfen. Zahlt dein Arbeitgeber keine oder nur geringere steuerfreie Verpflegungserstattungen, können nicht erstattete berücksichtigungsfähige Beträge grundsätzlich als Werbungskosten relevant sein. Bereits steuerfrei erstattete Beträge kannst du nicht ein zweites Mal abziehen.

Genau hier lohnt sich der Vergleich beim Arbeitgeberwechsel. Nicht nur der Stundenlohn zählt. Montagehäufigkeit, bezahlte Fahrzeiten, Unterkunft und Reisekosten können am Monatsende einen deutlichen Unterschied machen. Bei KarriereGrün kannst du kostenfrei Mitglied werden, ohne vorher kündigen zu müssen. Dein Talent-Scout kann mit dir besprechen, welche Punkte du bei einem möglichen neuen Betrieb vor dem Wechsel abklären solltest.

Wo Monteure bei der Abrechnung Geld liegen lassen

Der häufigste Fehler ist, nur auf die Zahl neben „Spesen“ zu schauen. Eine hohe Auslöse klingt gut, sagt aber wenig aus, wenn dafür Fahrzeit schlecht geregelt ist, das Hotel vom Lohn abgezogen wird oder gestellte Mahlzeiten nicht nachvollziehbar verrechnet werden.

Prüfe deshalb immer das Gesamtbild. Auf einem Montageeinsatz können ein paar Euro Unterschied beim Stundenlohn, viele Stunden Fahrzeit und mehrere Übernachtungen stärker ins Gewicht fallen als die Verpflegungspauschale selbst. Wenn du wissen willst, was von deinem Gesamtverdienst tatsächlich übrig bleibt, hilft dir unser Artikel zum Brutto-Netto-Unterschied im Handwerk.

Ebenfalls wichtig: Die Verpflegungspauschale soll deinen beruflich bedingten Mehraufwand abdecken. Sie ist kein Ersatz für Stundenlohn und kein Beleg dafür, dass ein Montagejob insgesamt gut bezahlt ist.

So prüfst du deine Montageabrechnung in fünf Schritten

  1. Einsatzort prüfen: Kläre, ob du außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich eingesetzt warst.
  2. Abwesenheit notieren: Halte für jeden Tag fest, wann die Auswärtstätigkeit begann und endete und ob du auswärts übernachtet hast.
  3. Pauschale zuordnen: Prüfe, ob für den Tag 0 Euro, 14 Euro oder 28 Euro anzusetzen sind.
  4. Mahlzeiten prüfen: Kontrolliere, ob dein Arbeitgeber Frühstück, Mittagessen oder Abendessen gestellt oder bezahlt hat und ob die entsprechende Kürzung stimmt.
  5. Erstattung vergleichen: Gleiche deine berechneten Werte mit der Reisekostenabrechnung und den bereits steuerfrei gezahlten Beträgen ab.

Bewahre Reisekostenabrechnungen, Einsatzpläne und Unterlagen zu deinen Einsatzorten nachvollziehbar auf. Für die Höhe der Verpflegungspauschale musst du keine Restaurantrechnung über 14 oder 28 Euro vorlegen. Entscheidend sind die Voraussetzungen der Auswärtstätigkeit und die Abwesenheitszeiten.

Häufige Fragen zur Verpflegungspauschale für Monteure

Nein. Bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit im Inland gilt die 14-Euro-Pauschale erst bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei einer mehrtägigen Tätigkeit mit auswärtiger Übernachtung gelten für den Anreise- und Abreisetag jeweils 14 Euro. Ob dein Arbeitgeber diesen Betrag tatsächlich auszahlt, hängt zusätzlich von den für dein Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen ab.

Für die Verpflegungspauschale selbst musst du deine tatsächlichen Kosten für Frühstück, Mittagessen oder Abendessen nicht mit Kassenbons nachweisen. Das Steuerrecht arbeitet hier mit festen Pauschalen. Relevant sind unter anderem deine Auswärtstätigkeit und die Abwesenheitsdauer. Hat dein Arbeitgeber Mahlzeiten gestellt, muss die Pauschale gegebenenfalls gekürzt werden.

Für Auslandseinsätze gelten nicht die deutschen Inlandspauschalen von 14 und 28 Euro. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht für jedes Kalenderjahr länderbezogene Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen. Für 2026 gelten die Beträge aus dem BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025. Je nach Staat und teilweise sogar nach Stadt unterscheiden sich die Werte deutlich.

Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit zählt für die Verpflegungspauschale die maßgebliche Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Zeit, die du direkt auf der Baustelle arbeitest. Ob ein bestimmter Einsatz eine Auswärtstätigkeit darstellt, hängt auch davon ab, welche erste Tätigkeitsstätte dir arbeitsrechtlich zugeordnet wurde.

Nein, die in den Lohnsteuer-Hinweisen genannte Inlandspauschale von 20 Euro ist für den pauschalen steuerfreien Arbeitgeberersatz vorgesehen. Als Arbeitnehmer kannst du bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit grundsätzlich deine tatsächlichen Übernachtungskosten als Werbungskosten berücksichtigen, soweit die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dein Arbeitgeber sie nicht bereits steuerfrei erstattet hat.

Stimmen bei dir nicht nur die Spesen, sondern auch der Lohn?

KarriereGrün ist das Karriere-Netzwerk für Handwerk und Industrie. Du bewirbst dich nicht hundertfach blind. Du trägst dich einmal ein, und dein persönlicher Talent-Scout stellt dir die Arbeitgeber aus deiner Region vor, die zu deinen Vorstellungen passen.

Die Mitgliedschaft ist kostenfrei, dein Profil ist nicht öffentlich und du gehst keine Verpflichtung ein. Das Eintragen dauert zwei Minuten.