Urlaubsanspruch klingt wie eine simple Frage: Wie viele Tage stehen mir zu? Im Galabau ist die Antwort etwas komplizierter, weil drei Quellen gleichzeitig wirken. Das Bundesurlaubsgesetz gibt das gesetzliche Minimum vor, der BRTV-Galabau legt einen Tarif-Anspruch obendrauf, und dein individueller Arbeitsvertrag kann nochmal mehr regeln. Wer das nicht auseinanderhalten kann, bekommt manchmal weniger Urlaub als ihm zusteht oder versteht nicht, wieso der Kollege im selben Betrieb mehr Tage hat.
Dieser Artikel zeigt dir, was du im Galabau wirklich an Urlaub fordern kannst, wie sich die Tage berechnen, was bei einem Wechsel mit dem Resturlaub passiert und welcher Sonderurlaub im BRTV-Galabau geregelt ist. Plus die Bezahlung während des Urlaubs, die im Galabau eine eigene Geschichte ist.
Die kurze Antwort
Im BRTV-Galabau hast du als ausgelernter Geselle bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf rund 30 Urlaubstage pro Jahr (Tarifgebiet West, gestaffelt nach Beschäftigungsdauer und Alter). Das gesetzliche Minimum nach Bundesurlaubsgesetz liegt bei 20 Tagen. Sonderurlaub für Hochzeit, Geburt, Tod naher Angehöriger und Umzug ist tariflich obendrauf geregelt. Bei einem Wechsel mitten im Jahr bekommst du den Urlaub anteilig, und während des Urlaubs steht dir nicht nur dein normales Entgelt, sondern auch eine zusätzliche Urlaubsvergütung tariflich zu.
Die drei Quellen für deinen Urlaubsanspruch
Damit du verstehst, wie sich dein Urlaubsanspruch zusammensetzt, hier die drei Schichten:
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das gesetzliche Minimum. Bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage, bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Das gilt für alle Beschäftigten in Deutschland und kann nicht nach unten verändert werden, auch nicht durch Arbeitsvertrag oder Tarif.
BRTV-Galabau (Bundesrahmentarifvertrag Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau). Der Branchenstandard. Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist, hast du Anspruch auf den tariflichen Urlaub, der über dem gesetzlichen Minimum liegt. Im Galabau sind das in der Regel rund 30 Tage bei 5-Tage-Woche, gestaffelt nach Alter, Beschäftigungsdauer und Tarifgebiet. Aktuelle Werte stehen in der Tariftabelle deines Tarifgebiets (BGL oder IG BAU).
Individueller Arbeitsvertrag. Dein Vertrag kann mehr Urlaub regeln als Gesetz und Tarif vorsehen, niemals weniger. Manche Betriebe bieten 32 oder 33 Urlaubstage als übertarifliches Plus, vor allem an erfahrene Mitarbeiter oder Vorarbeiter.
Praktisch gilt: Es zählt immer der höchste Wert der drei Quellen. Wenn dein Vertrag 33 Tage regelt, dein Tarif aber nur 30 vorsieht, hast du Anspruch auf 33. Wenn dein Vertrag nur 25 regelt, dein Tarif aber 30, hast du trotzdem 30, weil der Tarif den Vertrag schlägt.
Wie viele Urlaubstage genau?
Im BRTV-Galabau ist der Urlaub gestaffelt nach Lebensalter und Beschäftigungsdauer. Beispielwerte für Tarifgebiet West Stand Anfang 2026 (gerundet, immer aktuelle Tariftabelle bei der IG BAU oder beim BGL prüfen):
Bis 20 Jahre: rund 28 bis 30 Urlaubstage.
Ab 21 Jahre, in den ersten Beschäftigungsjahren: rund 30 Urlaubstage.
Mit zunehmender Beschäftigungsdauer (5, 10, 15 Jahre): staffelweise höhere Sätze, oft bis 32 oder 33 Tage.
Im Tarifgebiet Ost liegen die Werte ähnlich, mit kleineren regionalen Unterschieden. Manche Tarifgebiete haben Sonderregelungen für Saisonbeschäftigte, die nur einen Teil des Jahres im Betrieb sind.
Was zählt als Urlaubstag?
Drei Punkte, die im Alltag oft falsch verstanden werden:
Werktage vs. Arbeitstage. Das Bundesurlaubsgesetz spricht von „Werktagen“ (Montag bis Samstag), der BRTV-Galabau und die meisten Arbeitsverträge sprechen praktisch von „Arbeitstagen“ (Montag bis Freitag, weil das die normale Arbeitswoche ist). Bei einer 5-Tage-Woche werden Werktage in Arbeitstage umgerechnet (24 Werktage = 20 Arbeitstage).
Feiertage zählen nicht als Urlaub. Wenn du Urlaub vom 25. April bis zum 7. Mai nimmst und der 1. Mai (Tag der Arbeit) fällt mit hinein, ist das ein Feiertag und kein Urlaubstag. Wer das nicht weiß, verschenkt regelmäßig einen Urlaubstag pro Jahr.
Krankheit im Urlaub. Wenn du im Urlaub krank wirst und das mit ärztlichem Attest nachweisen kannst, werden die Krankheitstage vom Urlaub abgezogen und stehen dir später nochmal zur Verfügung. Wichtig: Krankmeldung muss sofort an den Arbeitgeber, Attest in der Regel ab dem ersten Tag, je nach Vertrag.
Bezahlung während des Urlaubs
Drei Posten, die im Urlaub auf deinem Lohnzettel stehen sollten:
Urlaubsentgelt. Während des Urlaubs bekommst du dein normales Brutto-Monatsgehalt weiter, als ob du gearbeitet hättest. Berechnungsgrundlage ist meistens der Durchschnittslohn der letzten drei Monate.
Zusatzurlaubsvergütung. Tariflich obendrauf. Im BRTV-Galabau wird zusätzlich zum normalen Urlaubsentgelt ein prozentualer Aufschlag gezahlt, oft im Bereich von 25 bis 50 Prozent des Urlaubsentgelts (gestaffelt nach Tarifgebiet). Auf das Jahr gerechnet ergibt das bei vier Wochen Urlaub leicht 1.000 bis 2.000 Euro brutto extra. Das ist der Posten, den viele Betriebe zwar zahlen, der Mitarbeiter aber nicht aktiv verstehen, weil er einfach mit auf dem Lohnzettel auftaucht.
Anteiliges 13. Monatsgehalt. Die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich „Weihnachtsgeld“) wird im Galabau anteilig auch in Urlaubsmonaten berücksichtigt, je nach Tarifgebiet. Mehr dazu in unserem Artikel zu 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld.
Sonderurlaub: Was tariflich obendrauf kommt
Über den normalen Jahresurlaub hinaus regelt der BRTV-Galabau Sonderurlaub für bestimmte Anlässe. Konkrete Werte (gerundet, je nach Tarifgebiet leichte Variation):
Eigene Hochzeit: 1 bis 2 Tage bezahlt frei.
Geburt eines eigenen Kindes: 1 bis 2 Tage bezahlt frei.
Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister): 1 bis 3 Tage bezahlt frei.
Umzug aus betrieblichen Gründen oder erstmals nach Eheschließung: 1 Tag bezahlt frei.
Silberne und goldene Hochzeit der Eltern: 1 Tag bezahlt frei (selten beansprucht, aber tariflich vorgesehen).
Niederkunft der Ehefrau / Lebensgefährtin: 1 Tag bezahlt frei.
Eigene Goldene oder Silberne Hochzeit: 1 Tag bezahlt frei.
Diese Tage musst du aktiv beantragen und in der Regel den Anlass nachweisen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Todesfall-Bescheinigung). Sie werden nicht vom regulären Jahresurlaub abgezogen.
Wie der Urlaub im Jahresverlauf gehandhabt wird
Drei Regeln, die du kennen solltest:
Urlaub muss im Kalenderjahr genommen werden. Der Anspruch entsteht für das Kalenderjahr und muss grundsätzlich auch in diesem genommen werden.
Übertragung ins Folgejahr nur bei Ausnahmen. Wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe das nicht zulassen (Krankheit, Auftragslage, Mutterschutz), kann der Urlaub auf das Folgejahr übertragen werden, dann aber spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Wer ohne Grund den Urlaub liegen lässt, kann ihn am Jahresende verlieren. Die genaue Handhabung im Tarifgebiet bzw. nach aktueller Rechtsprechung sollte im Zweifel mit der Gewerkschaft geklärt werden, weil das Bundesarbeitsgericht hier zuletzt mehrfach präzisiert hat.
Urlaubsplanung mit dem Arbeitgeber abstimmen. Du hast Anspruch auf Urlaub, aber nicht zwingend auf jeden Wunschtermin. Bei Galabau-Betrieben gibt es Hochsaison (April bis Oktober), in der Urlaubsanträge häufig konkurrieren. Frühe Antragstellung lohnt sich.
Resturlaub bei einem Wechsel
Wenn du mitten im Jahr den Betrieb wechselst, gibt es zwei Standard-Konstellationen:
Du gehst vor Mitte des Jahres (vor 30. Juni). Dein Anspruch ist anteilig: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den du im Beendigungsjahr im Betrieb warst. Beispiel: Bei 30 Tagen Jahresurlaub und Beendigung Ende Mai hast du Anspruch auf rund 12,5 Tage. Ungenommener Resturlaub wird als Urlaubsabgeltung mit der letzten Lohnabrechnung ausgezahlt, falls du ihn nicht mehr nehmen kannst.
Du gehst nach Mitte des Jahres (ab 1. Juli). Hier hast du in der Regel Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, weil das Halbjahr 1 in deinem alten Betrieb komplett gearbeitet wurde. Manche Tarifregelungen rechnen weiterhin anteilig, prüf das im konkreten Fall.
Urlaub im neuen Betrieb. Auch der neue Arbeitgeber rechnet anteilig nach Eintrittsmonat. Wer im Juli wechselt, hat im neuen Betrieb für die zweite Jahreshälfte einen anteiligen Anspruch (rund 6/12 oder 15 Tage bei 30 Jahres-Tagen). Bestätigt durch die letzte Lohnabrechnung des alten Betriebs (mit Hinweis auf bereits genommenen oder abgegoltenen Urlaub) und das neue Vertragsgespräch.
Wichtig: Auf der letzten Lohnabrechnung sollte stehen, wie viele Resturlaubs-Tage abgegolten wurden. Das brauchst du als Nachweis für den neuen Arbeitgeber.
Was Galabau-Betriebe gern unterschlagen
Vier typische Muster:
1. „Wir machen das nach Bundesurlaubsgesetz“ bei tarifgebundenem Betrieb. Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist, gilt der BRTV-Galabau, nicht das BUrlG. Wer 20 Tage „nach Gesetz“ anbietet, obwohl 30 Tage tariflich zustehen, verkürzt deinen Anspruch.
2. Zusatzurlaubsvergütung wird nicht ausgewiesen. Sie soll im Lohnzettel separat sichtbar sein. Wenn dein Lohnzettel im Urlaubsmonat genauso aussieht wie sonst (nur mit anderem Rechen-Schlüssel), ist der Tarif-Aufschlag entweder verschwunden oder im Stundenlohn versteckt.
3. Sonderurlaub wird verweigert oder vom Jahresurlaub abgezogen. Tariflich vorgesehene Sonderurlaubstage müssen zusätzlich gewährt werden, nicht stattdessen. Wer „nimm halt einen normalen Urlaubstag“ hört, sollte auf den Tarifvertrag verweisen.
4. Resturlaub bei Wechsel wird nicht abgegolten. Wenn du gehst und Resturlaub übrig hast, muss er entweder vorher genommen oder ausgezahlt werden. „Verfällt mit deinem letzten Tag“ stimmt nicht.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage habe ich im Galabau in der Probezeit?
Anteilig. Während der Probezeit entsteht der Urlaubsanspruch ratierlich, also ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat. Wer in den ersten sechs Monaten Urlaub nehmen will, hat anteiligen Anspruch, der allerdings vom Arbeitgeber genehmigt werden muss.
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub am Jahresende?
Wer ohne wichtigen Grund den Urlaub liegen lässt, kann ihn am 31. Dezember verlieren. Bei Krankheit, Mutterschutz oder anderen wichtigen Gründen ist die Übertragung auf das Folgejahr möglich, dann muss er aber bis zum 31. März genommen werden. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat hier präzisiert, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig auf drohenden Verfall hinweisen muss.
Habe ich auch in der Hauptsaison (April bis Oktober) Anspruch auf Urlaub?
Ja, der Anspruch besteht. Aber der Arbeitgeber kann eine bestimmte Lage des Urlaubs vorschlagen, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen. Praktisch bedeutet das: in der Hauptsaison lässt sich Urlaub schwerer durchsetzen, gerade wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig wollen. Frühzeitige Antragstellung und gute Absprache mit Kollegen helfen.
Was ist die Zusatzurlaubsvergütung im Galabau wert?
Tariflich rund 25 bis 50 Prozent Aufschlag auf das normale Urlaubsentgelt während der Urlaubstage. Bei 20 Urlaubstagen und einem Tagesentgelt von 200 Euro brutto kann das auf das Jahr leicht 1.000 bis 2.000 Euro extra ausmachen.
Bekomme ich anteilig Urlaubsgeld bei einem Wechsel mitten im Jahr?
Ja. Sowohl der alte als auch der neue Betrieb rechnen anteilig. Wer im Juni wechselt, hat im alten Betrieb Anspruch auf rund die Hälfte des Jahresurlaubs (ggf. abgegolten) und im neuen Betrieb auf rund die Hälfte ab Eintritt.
Kann mein Chef genehmigten Urlaub einseitig zurücknehmen?
Nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn ein dringender betrieblicher Grund vorliegt und keine andere Lösung möglich ist. Eine Rücknahme ohne klaren Grund ist nicht zulässig. Mehrkosten (etwa für stornierte Reisen) muss der Arbeitgeber unter Umständen erstatten.
Habe ich als Auszubildender denselben Urlaubsanspruch?
Auszubildende unter 18 haben nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz besondere Mindestansprüche (mindestens 25 bis 30 Werktage je nach Alter, also bei 5-Tage-Woche umgerechnet etwas anderes). Ab 18 Jahren gilt der reguläre tarifliche oder gesetzliche Anspruch.
Kurz und ehrlich zum Schluss
Im Galabau hast du als Geselle bei tarifgebundenem Betrieb Anspruch auf rund 30 Urlaubstage pro Jahr, plus Sonderurlaub für klar definierte Anlässe, plus zusätzliche Urlaubsvergütung tariflich obendrauf. Das ist deutlich mehr, als das Bundesurlaubsgesetz vorgibt, und in vielen Galabau-Betrieben Standard, ohne dass viel darüber gesprochen wird.
Wer seinen Lohnzettel im Urlaubsmonat genau anschaut, sieht, ob die Zusatzurlaubsvergütung sauber ausgewiesen ist. Wer das nicht tut, verschenkt jedes Jahr stille Lohnbestandteile. Wer das tut, weiß genau, was er bekommt.
Du suchst einen Betrieb, der seinen Urlaubsanspruch sauber regelt?
karriere grün bringt Fachkräfte aus dem Handwerk mit empfohlenen Arbeitgebern aus ihrer Region zusammen. Du lernst gezielt die Betriebe kennen, die zu deinen Vorstellungen passen, einschließlich der Frage, wie Urlaub, Sonderurlaub und Vergütung tatsächlich gehandhabt werden.
Trag dich kostenlos bei karriere grün ein und lass dir zeigen, welche Arbeitgeber wir dir aus deiner Region vorstellen können. Es kostet nichts und du gehst keine Verpflichtung ein.
Diese Artikel passen dazu
- Überstunden im Handwerk: Was zählt, was bezahlt wird
- 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
- Schlechtwetter-Geld im Galabau
Hinweis: Dieser Artikel ist eine Information, keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft die IG BAU oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter. Aktuelle Tarifsätze findest du beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) oder bei der IG BAU.