„Bekomme ich eigentlich Weihnachtsgeld?“ Diese Frage hört man im Galabau im November. Im Mai ist es: „Wie hoch ist eigentlich mein Urlaubsgeld?“ Beide Fragen klingen nach Detail, sind aber über das Jahr leicht 3.000 bis 6.000 Euro brutto wert. Wer sie nicht stellt oder die Antwort nicht versteht, lässt einen erheblichen Teil des Jahresgehalts auf dem Tisch.
Im Galabau gibt es eine ganze Reihe von Sonderzahlungen: 13. Monatsgehalt (oft als Weihnachtsgeld bezeichnet), Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Beiträge zur Zusatzversorgung Bau, plus alle möglichen freiwilligen Boni. Manche davon sind tariflich Pflicht, andere reine Verhandlungssache. Dieser Artikel zeigt dir, was du sicher bekommen solltest, was zusätzlich drin ist und wo du genauer hinschauen musst.
Die kurze Antwort
Im BRTV-Galabau sind 13. Monatsgehalt (Jahressonderzahlung) und Urlaubsgeld tariflich vorgeschrieben. Höhe je nach Tarifgebiet rund 50 bis 100 Prozent eines Monatsentgelts beim 13. Monatsgehalt, plus zusätzliche Urlaubsvergütung beim Urlaubsgeld. Vermögenswirksame Leistungen und Zusatzversorgung Bau sind ebenfalls Pflicht. Boni, Erfolgsbeteiligung, übertarifliche Sonderzahlungen, Werkzeug- und Dienstwagenpauschalen sind dagegen Verhandlungssache. Wer nur Tarif bekommt, hat einen Anspruch erfüllt. Wer mehr will, muss verhandeln.
Was tariflich Pflicht ist
Vier Bausteine, die der BRTV-Galabau für jeden Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben vorsieht:
1. 13. Monatsgehalt / Jahressonderzahlung
Im BRTV-Galabau verbindlich geregelt. Höhe und Auszahlungstermin variieren je nach Tarifgebiet. Üblich sind aktuell rund 50 bis 100 Prozent eines Monatsentgelts, häufig mit Ausschüttung im November (deshalb umgangssprachlich oft „Weihnachtsgeld“). In manchen Tarifgebieten gibt es zwei Teilauszahlungen, eine im Frühsommer und eine im Spätherbst. Die genauen Werte stehen im aktuellen Tarifvertrag deiner Region.
Wichtig: Anspruch entsteht nach einer Mindestbeschäftigungszeit (oft 6 Monate). Wer kürzer im Betrieb ist, bekommt anteilig oder noch nichts, je nach Tarifregelung. Bei Wechsel mitten im Jahr wird in der Regel anteilig ausgezahlt.
2. Urlaubsgeld / Zusatzurlaubsvergütung
Im BRTV-Galabau zusätzlich zum normalen Urlaubsentgelt geregelt. Konkret: Während du Urlaub hast, bekommst du nicht nur dein normales Gehalt weiter, sondern zusätzlich einen tariflich festgelegten Zuschlag, der prozentual auf das Bruttoentgelt deiner Urlaubstage berechnet wird. Bei einem Vier-Wochen-Urlaub kommen so über das Jahr leicht 1.000 bis 2.000 Euro zusammen, je nach Lohngruppe.
3. Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Tarifvertraglich gibt der Arbeitgeber im Galabau einen monatlichen VL-Zuschuss zwischen rund 6,65 und 26,59 Euro, je nach Lohngruppe und Tarifgebiet. Dieser Betrag wird in einen VL-Vertrag bei einer Bank, Versicherung oder Bausparkasse einbezahlt und ist nach 7 Jahren Sperrfrist verfügbar. Über das Jahr 80 bis 320 Euro Arbeitgeber-Geld, das viele einfach liegen lassen, weil sie keinen VL-Vertrag abschließen.
4. Zusatzversorgung Bau (ZVK)
Pflichtbeitrag zur tariflichen Zusatzversorgung der Bauwirtschaft, vom Arbeitgeber finanziert. Funktioniert wie eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge speziell für die Branche. Der Beitrag wird automatisch abgeführt, du musst nichts tun. Im Rentenalter zahlt die ZVK eine zusätzliche Monatsrente. Ein Posten, der unsichtbar ist, aber wirkt.
Was Verhandlungssache ist
Alles, was über die tariflichen Pflichten hinausgeht, ist verhandelbar. Im Galabau-Markt sind folgende Posten weit verbreitet, aber nirgendwo automatisch:
Übertariflicher Bonus zum 13. Monatsgehalt. Manche Betriebe zahlen 100 Prozent eines Monatsentgelts statt der tariflich vorgeschriebenen 50 oder 70. Das ist ein freiwilliger Aufschlag, der explizit verhandelt oder vereinbart werden muss.
Erfolgsbeteiligung. In gut laufenden Betrieben wird ein Teil des Jahresergebnisses an die Mannschaft ausgeschüttet. Höhe variiert stark, oft zwischen 500 und 3.000 Euro pro Geselle, mehr für Vorarbeiter und Polier. Selten standardisiert, meist eine jährliche Entscheidung des Inhabers.
Sonderzahlungen bei Anlässen. Eheschließung, Geburt eines Kindes, Geburtstag, Jubiläum nach 5, 10, 15 Jahren Betriebszugehörigkeit. Manche Betriebe haben das in einer schriftlichen Regelung, andere geben es spontan, andere gar nicht.
Werkzeugzuschuss / Werkzeuggeld. Tariflich oft vorgesehen (siehe unseren Artikel zu Auslöse, Wegegeld, Spesen), die Höhe ist aber regional und betrieblich verhandelbar. Über tarifliche Mindestsätze hinaus ist Verhandlungssache.
Dienstwagen / Pickup-Pauschale. Bei Vorarbeiter- und Polier-Positionen oft Bestandteil des Pakets. Manchmal als Firmenwagen mit Privatnutzung, manchmal als Kilometerpauschale. Reine Verhandlungssache.
Erhöhte VL-Zuschüsse. Manche Betriebe stocken den tariflichen VL-Zuschuss aus eigener Tasche auf den maximalen staatlich geförderten Betrag (40 Euro im Monat) auf. Das sind im Jahr rund 200 bis 400 Euro zusätzlich, oft übersehen.
Betriebliche Altersvorsorge zusätzlich zur ZVK. Eine zweite Vorsorgeebene, vom Betrieb mit-finanziert. Fast immer Verhandlungssache, im Galabau noch nicht weit verbreitet, aber im Kommen.
Werkzeug-Anschaffungsbeihilfe / Bekleidungspauschale. Manche Betriebe übernehmen die Erstausstattung an Werkzeug und Sicherheitskleidung komplett, andere nur teilweise. Sollte beim Einstieg klar geregelt sein.
Wann werden die Sonderzahlungen ausgezahlt?
Drei typische Auszahlungstermine im Galabau-Jahr:
Frühsommer (Mai/Juni): Häufig erste Tranche der Jahressonderzahlung oder Urlaubsgeld vor der Hauptferienzeit, je nach Tarifgebiet.
Herbst/Winter (November/Dezember): Hauptauszahlung der Jahressonderzahlung, oft als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet. In den meisten Tarifgebieten vor dem 30. November.
Mit dem Urlaub: Urlaubszuschlag/Zusatzurlaubsvergütung wird mit dem Monatsentgelt ausgezahlt, in dem du Urlaub genommen hast.
Die genauen Termine stehen in deinem Tarifvertrag und werden vom Betrieb meist über den Lohnzettel klar ausgewiesen. Wenn dein Lohnzettel im November unverändert aussieht, lohnt sich eine Frage in der Lohnbuchhaltung.
Was passiert bei Wechsel oder Kündigung?
Drei Standard-Konstellationen:
Du wechselst mitten im Jahr. In der Regel hast du Anspruch auf eine anteilige Auszahlung der Jahressonderzahlung, abhängig von den Monaten, die du im Jahr im Betrieb warst. Steht im Tarifvertrag, manche Betriebe handhaben das großzügiger als andere. Frag aktiv nach, falls dein letztes Lohnzettel die anteilige Sonderzahlung nicht ausweist.
Du kündigst zum 31. Dezember. Die volle Jahressonderzahlung steht dir zu, weil sie in den meisten Tarifgebieten an die Anwesenheit zum Stichtag (oft 1. Dezember) gekoppelt ist. Wer am 1. Dezember noch im Betrieb ist, hat den Anspruch grundsätzlich.
Du wirst betriebsbedingt gekündigt. Anteilige Sonderzahlung läuft wie beim normalen Wechsel. Bei längerer Betriebszugehörigkeit kann zusätzlich eine Abfindung verhandelt werden, das ist aber kein automatischer Anspruch.
Probezeit-Wechsel: In der Probezeit gibt es in vielen Tarifgebieten noch keinen Anspruch auf anteilige Sonderzahlung. Wer in den ersten 6 Monaten geht, lässt diesen Posten oft komplett liegen.
Was Galabau-Betriebe gern unterschlagen oder verschweigen
Vier typische Muster:
1. „Wir zahlen kein Weihnachtsgeld“ bei tarifgebundenem Betrieb. Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist und 13. Monatsgehalt im BRTV-Galabau geregelt ist, kann dein Chef nicht einfach „nein“ sagen. Tarifvertrag schlägt Einzelabsprache. Wer das hört, sollte erst mal prüfen, ob der Betrieb tatsächlich tarifgebunden ist.
2. „Bei dir nicht, weil Probezeit.“ Stimmt manchmal, stimmt aber oft auch nicht. Probezeit-Regeln zur Sonderzahlung sind tariflich geregelt und nicht beliebig anwendbar. Schau im Tarifvertrag nach.
3. „Der VL-Zuschuss ist im Stundenlohn drin.“ Falsch. VL-Zuschuss ist eine zweckgebundene tarifliche Zahlung in einen separaten Vertrag. Sie kann nicht im normalen Stundenlohn versteckt werden. Wer „Stundenlohn inklusive VL“ hört, fragt nach, was tariflich vorgesehen ist.
4. Erfolgsbeteiligung wird selten ausgesprochen. Manche Betriebe zahlen Boni nur an die, die explizit fragen oder verhandeln. Wer als Geselle ohne Nachfrage drei Jahre im Betrieb ist und nie eine Erfolgsbeteiligung gesehen hat, kann das beim nächsten Jahresgespräch ansprechen. Manchmal kommt überraschend etwas, das man bisher nicht hatte.
Häufige Fragen
Sind 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld dasselbe?
Im Galabau in der Regel ja. Tarifvertraglich heißt der Posten „Jahressonderzahlung“, umgangssprachlich „Weihnachtsgeld“ oder „13. Monatsgehalt“. In manchen Betrieben mit zwei Auszahlungsterminen wird die Sommer-Tranche als „Urlaubsgeld“ bezeichnet, das ist aber etwas anderes als die tarifliche Zusatzurlaubsvergütung. Genau hinschauen lohnt sich.
Wie hoch ist mein Anspruch auf 13. Monatsgehalt im Galabau?
Tariflich rund 50 bis 100 Prozent eines Monatsentgelts, je nach Tarifgebiet und Beschäftigungsdauer. Aktuelle Werte stehen in der Tariftabelle deiner Region (BGL oder IG BAU). Manche Betriebe zahlen darüber hinaus übertariflich, das ist Verhandlungssache.
Wann wird das Urlaubsgeld im Galabau ausgezahlt?
Das Urlaubsgeld im engeren Sinne (Zusatzurlaubsvergütung) wird mit dem Monatsentgelt ausgezahlt, in dem du Urlaub nimmst. Es ist also keine separate Einzelzahlung, sondern erscheint als Zuschlag auf deinem Lohnzettel im Urlaubs-Monat. Manche Betriebe haben zusätzlich eine separate Sommer-Sonderzahlung, das wäre dann eine andere Kategorie.
Habe ich Anspruch auf Erfolgsbeteiligung?
Tariflich nicht automatisch. Erfolgsbeteiligung ist eine freiwillige Leistung des Betriebs, basierend auf dem Jahresergebnis. Wenn dein Betrieb sie zahlt, sollte die Regel klar sein (in welchem Verhältnis, an welche Mitarbeiter, an welche Bedingungen geknüpft). Wenn nichts geregelt ist, ist es eine Verhandlungs- oder Verhandlungs-Anfrage-Sache.
Kann mein Chef das 13. Monatsgehalt einseitig kürzen?
Nicht bei tarifgebundenen Betrieben. Der tarifliche Mindestanspruch ist verbindlich. Übertarifliche Anteile, die in einer Betriebsvereinbarung oder einem individuellen Arbeitsvertrag geregelt sind, können unter bestimmten Bedingungen geändert werden, das ist aber komplex und in der Regel nicht einfach einseitig.
Bekomme ich Sonderzahlungen anteilig im Wechseljahr?
In der Regel ja, abhängig von den Monaten, die du im jeweiligen Betrieb warst. Auch der neue Arbeitgeber zahlt anteilig für die Monate ab Eintritt. Tariflich genau geregelt, lohnt sich beim Lohnzettel im Wechseljahr genau hinzuschauen, ob beide Anteile korrekt abgerechnet sind.
Kurz und ehrlich zum Schluss
Sonderzahlungen sind im Galabau keine Bonbons, die der Chef gnädig verteilt. Ein großer Teil davon ist tariflich verbindlich. Wer das weiß, prüft seinen Lohnzettel in den richtigen Monaten und stellt im Zweifel die richtigen Fragen.
Wer nicht prüft, lässt über das Jahr leicht 3.000 bis 6.000 Euro brutto liegen, manchmal mehr. Das ist nicht „Geld auf den Tisch“, sondern strukturelle Lohn-Ergänzung, die vielen Galabauern entgeht, weil sie nie nachgefragt haben.
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Hinweis: Die genannten Tarif- und Sonderzahlungs-Werte sind gerundete Spannen Stand Anfang 2026 und unterscheiden sich je nach Tarifgebiet. Aktuelle Werte findest du beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) oder bei der IG BAU.