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Wegezeit ist Arbeitszeit? Die Wahrheit über die Anfahrt zur Baustelle

Ab wann zählt die Anfahrt zur Baustelle als Arbeitszeit? Was BAG und Tarifvertrag Galabau sagen — und wie du erkennst, ob dein Betrieb falsch abrechnet.

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Im Galabau verlieren viele Gesellen Monat für Monat Stunden, die nie auf dem Lohnzettel ankommen. Der Grund hat einen Namen: Wegezeit. Genauer gesagt: die Frage, ab wann die Fahrt zur Baustelle als bezahlte Arbeitszeit zählt.

Die Rechtslage ist klar. Sie steht seit Jahren fest, in deutschen wie in europäischen Urteilen. Trotzdem rechnen viele Betriebe Wegezeit weg, zahlen Pauschalen unter dem tariflichen Niveau oder tun so, als beginne dein Arbeitstag erst, wenn du den ersten Spaten in die Erde steckst. Wenn dir das bekannt vorkommt, lies weiter. Du wirst danach wissen, was dir zusteht und was nicht.

Die kurze Antwort

Sobald dein Arbeitgeber einen festen Treffpunkt vorschreibt, also Sammelplatz, Bauhof oder Betrieb, beginnt deine Arbeitszeit dort. Die Fahrt zur Baustelle, jede Fahrt zwischen mehreren Baustellen und die Rückfahrt sind dann Arbeitszeit. Sie müssen mit dem normalen Stundenlohn bezahlt werden. Was üblicherweise nicht als Arbeitszeit gilt: die Strecke von zu Hause direkt zur ersten Baustelle, wenn du frei entscheiden kannst, wann und wie du losfährst.

Was Bundesarbeitsgericht und EuGH dazu sagen

Drei Quellen sind hier entscheidend:

Arbeitszeitgesetz (§ 2 ArbZG): Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne Ruhepausen. Der Begriff ist absichtlich weit gefasst und umfasst alles, was du auf Anweisung deines Arbeitgebers tust.

EuGH-Urteil von 2015 (C-266/14, Tyco): Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz, die täglich verschiedene Einsatzorte anfahren, leisten ihre Wegezeit als Arbeitszeit. Das gilt EU-weit und betrifft direkt den Galabau, weil eure Baustellen wechseln.

BAG-Urteil von 2018 (5 AZR 553/17): Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Wenn der Arbeitgeber einen Sammelplatz oder Betrieb als Treffpunkt vorgibt, ist die Anfahrt von dort zur Baustelle Arbeitszeit. Die Fahrt von zu Hause zum Sammelplatz dagegen nicht.

Heißt für dich konkret: Sobald dein Chef bestimmt, wo du dich vor Baustellenbeginn einzufinden hast, beginnt deine Arbeitszeit an genau diesem Ort. Punkt.

Wann zählt Wegezeit definitiv als Arbeitszeit?

Ein paar typische Galabau-Situationen, in denen die Sache eindeutig ist:

Bauhof zur Baustelle: Du triffst dich morgens am Bauhof, lädst auf, fährst raus. Diese Zeit ist Arbeitszeit, ab dem Moment, wo der Treffpunkt vorgegeben ist.

Zwischen mehreren Baustellen: Ihr macht morgens Pflasterarbeiten in Ort A, mittags Heckenschnitt in Ort B. Die Fahrt dazwischen ist Arbeitszeit.

Werkzeug oder Material holen: Du fährst auf Anweisung zum Baumarkt, zur Kies-Lieferung, zum Pflanzenhandel. Arbeitszeit.

Auflieger, Anhänger, Maschine fahren: Wer im Auftrag des Betriebs Maschinen oder Aufbauten transportiert, ist während der Fahrt im Dienst.

Rückfahrt zum Bauhof: Wenn der Tag damit endet, dass ihr zum Betrieb zurückfahrt, abladet, abrechnet, gehört diese Zeit dazu.

Verantwortung unterwegs: Sobald du als Fahrer Verantwortung trägst oder unterwegs Aufgaben übernimmst (Funkverbindung, Routenplanung, Kollegen abholen), ist es klar Arbeitszeit.

Wann ist es strittig oder gilt nicht als Arbeitszeit?

Es gibt Fälle, in denen es weniger eindeutig ist:

Direkt von zu Hause zur Baustelle: Wenn dein Betrieb dir freistellt, ob du dich am Bauhof oder direkt an der Baustelle einfindest, ist die Fahrt von zu Hause typischerweise keine Arbeitszeit. Sie wird wie der Weg zur Arbeit eines Bürojobs behandelt.

Wartezeit ohne Anweisung: Wenn du unterwegs eine echte Pause machst, frei entscheiden kannst, wo du isst, und keine Anweisung deines Arbeitgebers gilt, fällt diese Zeit aus der Arbeitszeit heraus.

Privatnutzung des Firmenwagens: Wer den Firmenwagen nach Feierabend privat nutzen darf und damit nach Hause fährt, sitzt nicht im Dienst. Das ist Privatfahrt.

In Grenzfällen entscheidet der Einzelfall. Die zentrale Frage: Wer bestimmt über deine Zeit? Wenn der Betrieb bestimmt, ist es Arbeitszeit.

Tarifvertrag Galabau: Auslöse, Wegegeld, Verpflegungszuschuss

Über das Arbeitszeitgesetz hinaus regelt der Bundesrahmentarifvertrag Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BRTV-Galabau) zusätzliche Leistungen. Die wichtigsten:

Verpflegungszuschuss / Auslöse: Wer auf einer Baustelle so weit weg arbeitet, dass eine Heimfahrt zum Mittag nicht zumutbar ist, bekommt einen tariflichen Verpflegungszuschuss. Aktuelle Sätze findest du im Tarifvertrag oder bei der IG BAU.

Fahrtkostenzuschuss / Wegegeld: Bei längeren Anfahrten entsteht in vielen Tarifregelungen ein zusätzlicher Anspruch auf Wegegeld. Das ersetzt aber nicht die normale Vergütung. Wegegeld plus Arbeitszeit, nicht statt.

Übernachtung: Bei mehrtägigen auswärtigen Einsätzen regelt der Tarifvertrag Unterkunft und Zusatzleistungen.

Ein häufiger Irrtum in der Branche: „Du bekommst Wegegeld, also ist deine Wegezeit damit abgegolten.“ Das stimmt nicht. Wegegeld ist eine Aufwandspauschale, kein Lohnersatz. Wenn du fährst, arbeitest du. Diese Zeit muss zusätzlich vergütet werden.

Woran erkennst du, dass dein Betrieb dich um Lohn bringt?

Wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft, lohnt sich ein zweiter Blick auf den Lohnzettel:

Du fängst um 6 Uhr am Bauhof an, deine Stundenzahl beginnt aber erst um 7 Uhr auf der Baustelle. Die Stunde Anfahrt fehlt.

Deine Tageszeit endet offiziell mit Baustellenende, obwohl ihr danach noch eine Stunde zum Bauhof zurückfahrt. Die Rückfahrt fehlt.

Du bekommst eine pauschale „Fahrtkostenpauschale“, aber keine zusätzliche Stundenabrechnung für gefahrene Zeit. Die Pauschale ist gut und richtig, ersetzt aber nicht deine Arbeitszeit.

Auf deinem Lohnzettel steht ein konstanter Stundenwert, obwohl deine Anfahrtszeiten je nach Baustelle stark schwanken. Da läuft etwas nicht sauber.

Dein Vorarbeiter weist Treffpunkte an, dein Betrieb tut so, als sei das deine Privatangelegenheit. Das passt rechtlich nicht zusammen.

Wenn dir auch nur einer dieser Punkte bekannt vorkommt, summiert sich das über ein Jahr leicht zu einem vierstelligen Betrag, der dir entgeht.

Was du tun kannst, wenn die Wegezeit nicht bezahlt wird

Es gibt einen klaren Weg, in dieser Reihenfolge:

1. Nachrechnen. Notiere dir vier Wochen lang Treffpunkt, Abfahrtszeit, Ankunft auf der Baustelle, Rückfahrtszeit, Ankunft am Bauhof. Vergleiche mit deinem Lohnzettel. Du brauchst harte Zahlen, kein Bauchgefühl.

2. Das Gespräch suchen. Sprich Vorgesetzten oder Lohnbuchhaltung sachlich an. Manchmal ist es Schlamperei, kein böser Wille. Bring deine Zahlen mit.

3. Betriebsrat einschalten, falls vorhanden. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitfragen und kann viel intern klären.

4. Gewerkschaft kontaktieren. Die IG BAU ist für Galabau zuständig. Mitglieder bekommen kostenlosen Rechtsbeistand. Wer im Streit mit dem Arbeitgeber steht, ist mit Gewerkschaftsmitgliedschaft fast immer besser aufgestellt.

5. Anwalt für Arbeitsrecht. Wenn alle anderen Wege scheitern und es um relevante Beträge geht, hilft ein Fachanwalt. Achte auf die Verjährungsfrist: Lohnansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, manche Tarifverträge haben kürzere Ausschlussfristen.

6. Den Betrieb wechseln. Klingt hart, ist aber oft der ehrlichste Weg. Wenn ein Betrieb dauerhaft Lohn unterschlägt, ändert sich das nicht, weil du nett fragst. Es gibt Galabau-Betriebe, die fair abrechnen. Du musst nur wissen, wo sie sind.

Häufige Fragen

Ist die Fahrt von zu Hause zum ersten Kunden Arbeitszeit?

Wenn dein Betrieb dir freistellt, von wo aus du startest, gilt die Fahrt zum ersten Kunden meistens nicht als Arbeitszeit. Wenn der Betrieb einen Sammelplatz oder Treffpunkt vorgibt, ist die Strecke ab diesem Punkt aber Arbeitszeit.

Muss ich für gefahrene Stunden den vollen Stundenlohn bekommen?

Ja. Wegezeit, die als Arbeitszeit gilt, wird mit dem normalen Stundenlohn vergütet. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können höhere Sätze vorsehen, niedrigere nicht.

Was ist mit Pausen während der Anfahrt?

Eine Pause unterbricht die Arbeitszeit nur, wenn sie tatsächlich frei verbracht werden kann. Wer in der Anfahrt als Beifahrer schweigend mitfährt, weil der Vorarbeiter es so vorgibt, hat keine echte Pause.

Wie hoch sind Auslöse und Verpflegungszuschuss im Galabau?

Die Sätze sind im BRTV-Galabau geregelt und werden regelmäßig angepasst. Aktuelle Werte findest du beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) oder bei der IG BAU.

Was gilt für Auszubildende?

Für Azubis gelten die gleichen Regelungen zur Wegezeit. Auch deine Anfahrt vom Bauhof zur Baustelle ist Arbeitszeit, und dein Ausbildungsgehalt wird entsprechend gezahlt. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz mit strengeren Zeitgrenzen.

Was, wenn mein Betrieb sagt, das stehe so im Vertrag?

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die Wegezeit pauschal aus der Arbeitszeit ausnimmt oder „abgilt“, ist in den meisten Fällen unwirksam. Der Vertrag kann nicht weniger gewähren, als das Arbeitszeitgesetz vorschreibt.

Kurz und ehrlich zum Schluss

Wegezeit ist eines der häufigsten Streitthemen im Galabau. Es ist auch eines der ehrlichsten Indizien dafür, ob ein Betrieb fair abrechnet oder nicht. Wer sauber kalkuliert, schreibt deine Anfahrt ab dem vorgegebenen Treffpunkt mit. Wer das nicht tut, kostet dich pro Jahr einen vierstelligen Betrag, der im Lohnzettel nie auftauchen wird.

Du musst dich damit nicht abfinden. Die Rechtslage steht auf deiner Seite, und es gibt mehr als genug Galabau-Betriebe, die das wissen und entsprechend bezahlen.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine Information, keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft die IG BAU oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.