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Überstunden im Handwerk: Was erlaubt ist, was bezahlt werden muss und was unterschlagen wird

Überstunden im Galabau: Was rechtlich erlaubt ist, wie sie bezahlt werden müssen und welche Tricks dir Geld kosten.
Überstunden im Handwerk

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Überstunden gehören im Galabau zum Alltag. Hauptsaison von April bis Oktober, plötzliche Großaufträge, Wetterabhängigkeit, Lieferverzögerungen. Wer im Handwerk arbeitet, kennt 50- und 60-Stunden-Wochen aus eigener Erfahrung. Was viele nicht so klar wissen: Wann sind Überstunden überhaupt zulässig, wie müssen sie bezahlt oder ausgeglichen werden, und welche Tricks setzen Galabau-Betriebe ein, um sie zu unterschlagen?

Dieser Artikel zeigt dir die rechtliche Grundlage von Überstunden im Galabau, wie sie nach BRTV-Galabau und Arbeitszeitgesetz behandelt werden, was du an Zuschlägen erwarten darfst und wie du erkennst, dass dein Betrieb nicht sauber abrechnet. Mit konkreten Hinweisen zur Verjährung und zur aktuellen Rechtsprechung zur Pflicht-Zeiterfassung.

Die kurze Antwort

Überstunden im Galabau sind erlaubt, müssen aber im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (maximal 8 Stunden pro Tag, im Schnitt über sechs Monate, ausnahmsweise bis 10 Stunden) bleiben. Sie müssen entweder zusätzlich bezahlt werden (mit oft tariflichem Zuschlag, im BRTV-Galabau meistens 25 Prozent) oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Pauschalabgeltung im Vertrag („Überstunden sind im Lohn enthalten“) ist nur in sehr engen Grenzen zulässig. Wer keine Zeiterfassung hat, lebt rechtlich seit dem Bundesarbeitsgerichts-Urteil von 2022 in einer Grauzone, in die viele Galabau-Betriebe trotzdem nicht aufgerückt sind. Wer Überstunden nicht dokumentiert, kann sie im Streitfall nicht nachweisen.

Was Überstunden rechtlich sind

Überstunden sind Arbeitszeit, die über die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Im Galabau ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach BRTV-Galabau in der Regel 39 Stunden. Alles, was du darüber hinaus arbeitest und was vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder erwartet wird, sind Überstunden.

Wichtige Abgrenzung: Mehrarbeit, die du aus eigenem Antrieb machst (zum Beispiel länger bleiben, weil du eine Aufgabe selbst noch fertig machen willst), ohne dass der Arbeitgeber sie angeordnet oder mindestens geduldet hat, ist rechtlich keine Überstunde im engen Sinne und nicht zwingend zu vergüten. In der Praxis ist diese Abgrenzung selten relevant, weil im Galabau der Vorarbeiter oder Chef in der Regel weiß, wer wann auf der Baustelle ist.

Was das Arbeitszeitgesetz vorgibt

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen, die nicht über- und nicht unterschritten werden dürfen:

§ 3 ArbZG: Höchstarbeitszeit. Werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag eingehalten wird.

§ 5 ArbZG: Ruhezeit. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am Folgetag müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wer um 18 Uhr Schluss macht, darf am nächsten Tag nicht vor 5 Uhr wieder anfangen.

§ 4 ArbZG: Pausen. Bei Arbeitszeit über 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Pausen sind keine Arbeitszeit, müssen also abgezogen werden.

§ 9 ArbZG: Sonn- und Feiertagsruhe. Grundsätzlich ist Sonn- und Feiertagsarbeit verboten. Im Galabau gibt es Ausnahmen für Notfälle und kurzfristige Sicherungsmaßnahmen, zum Beispiel nach Stürmen.

Wer als Galabauer regelmäßig 11- oder 12-Stunden-Tage hat, läuft schon allein damit am Limit. Wer dauerhaft über 60 Stunden pro Woche arbeitet, oft im Bereich von Verstößen gegen das ArbZG, die rechtlich nicht zulässig sind, auch wenn sie geduldet werden.

Wie der BRTV-Galabau Überstunden regelt

Tariflich sind Überstunden im Galabau zusätzlich geregelt. Die Hauptpunkte:

Zuschläge. Im BRTV-Galabau gibt es in der Regel einen Überstundenzuschlag von 25 Prozent auf den normalen Stundenlohn für Mehrarbeit über die wöchentliche Regelarbeitszeit. Bei Sonntagsarbeit oft 50 bis 100 Prozent Zuschlag, bei Feiertagsarbeit oft 100 Prozent. Genaue Sätze stehen in der Tariftabelle deines Tarifgebiets.

Arbeitszeitkonto. Viele Galabau-Betriebe führen Arbeitszeitkonten, auf denen Mehrarbeit angesammelt und in Auftragsschwächen oder Schlechtwetterphasen wieder ausgeglichen wird. Tariflich ist das zulässig, wenn die Spielregeln klar sind (Höchststand des Kontos, Auszahlungsregeln, Ausgleichszeitraum).

Mehrarbeit als Pflicht. Im Tarifvertrag ist geregelt, dass eine bestimmte Anzahl von Mehrarbeitsstunden zumutbar ist, also vom Arbeitnehmer verlangt werden kann. Praktisch im Galabau wenig umstritten, weil Hauptsaison ohnehin Mehrarbeit bringt.

Ausgleich durch Freizeit. Tariflich ist auch Freizeitausgleich (eins zu eins oder mit Zuschlag) zulässig statt Auszahlung. Was im konkreten Betrieb gilt, steht im Vertrag oder Tarifvertrag.

Wie deine Überstunden bezahlt werden müssen

Vier Optionen, die im Galabau alle vorkommen:

1. Auszahlung mit Zuschlag. Mehrarbeitsstunden werden pro Stunde zum normalen Stundenlohn zuzüglich Zuschlag (in der Regel 25 Prozent) ausgezahlt. Beispiel: Bei 22 Euro Stundenlohn ist die Überstunde 27,50 Euro brutto wert. Auf der Lohnabrechnung sollten Überstundenzahl und Zuschlag separat ausgewiesen sein.

2. Freizeitausgleich eins zu eins plus Zuschlagszahlung. Du machst die Stunden in einer ruhigeren Phase frei, und der tarifliche Zuschlag wird trotzdem ausgezahlt. Tariflich oft die saubere Lösung.

3. Freizeitausgleich mit Zuschlagszeit. Eine Mehrarbeitsstunde ergibt 1,25 Stunden Freizeit. Bei 25-Prozent-Zuschlag ist das mathematisch das Gleiche wie Bezahlung, nur als Zeit. Tariflich zulässig.

4. Pauschalabgeltung im Vertrag. „Überstunden sind im Lohn enthalten“ oder „bis zu 5 Überstunden pro Woche sind mit dem Festgehalt abgegolten“. Solche Klauseln sind rechtlich nur in engen Grenzen zulässig. Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Eine Pauschalabgeltung muss im Vertrag konkret beziffert sein (zum Beispiel „bis zu 5 Stunden pro Woche“) und darf nicht alle Überstunden ohne Grenze umfassen. Eine pauschale „alles inklusive“-Klausel ist meist unwirksam.

Was Galabau-Betriebe gern unterschlagen

Sechs typische Muster:

1. Keine oder unklare Zeiterfassung. Wenn Stunden nicht erfasst werden, kann der Arbeitnehmer sie im Streitfall nicht nachweisen, und der Arbeitgeber kann sie wegrechnen. Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) ist die Zeiterfassung in Deutschland Pflicht. Wer im Galabau-Betrieb keine erfasst, ist rechtlich fragwürdig aufgestellt.

2. „Wegezeit ist Pause“. Manche Betriebe rechnen die Anfahrt zur Baustelle als Pause an, statt sie als Arbeitszeit zu zählen. Das ist falsch (siehe unseren Artikel zur Wegezeit), aber gängig.

3. Pauschal-Klausel ohne Grenze. „Mit dem Stundenlohn sind alle Überstunden abgegolten“ steht manchmal im Vertrag und ist meistens unwirksam. Wer das so unterschrieben hat, kann es im Streitfall trotzdem anfechten.

4. Zuschlag wird nicht ausgewiesen. Mehrstunden werden zwar bezahlt, aber ohne den tariflichen Zuschlag. Der Lohnzettel zeigt 50 Stunden Standard plus 5 Stunden Zusatz, alle zum gleichen Stundensatz. Tariflich aber gehören 25 Prozent Aufschlag auf die 5 Mehrstunden.

5. Stunden, die „unter dem Tisch“ gemacht werden. Auf der Baustelle länger bleiben, ohne dass es im System auftaucht. Manchmal mit Zwinkern als Selbstverständlichkeit verkauft. Rechtlich bedenklich, in der Praxis im Galabau ärgerlich häufig.

6. Drohung statt Bezahlung. „Wenn du Überstunden geltend machst, denken wir uns was anderes.“ Solche Drohungen sind rechtlich nicht zulässig und sollten im Zweifel mit der Gewerkschaft besprochen werden.

Was tun, wenn dein Betrieb Überstunden nicht sauber abrechnet

Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge:

1. Selbst dokumentieren. Auch wenn der Betrieb keine Zeiterfassung hat, führe selbst ein einfaches Tageslog. Datum, Beginn, Ende, Pausen, Baustelle. Eine Tabelle in einer App oder ein Notizbuch reicht. Du brauchst die Daten im Streitfall.

2. Lohnzettel prüfen. Werden Überstunden mit Zuschlag separat ausgewiesen? Stimmt die Stundenzahl mit deinen eigenen Aufzeichnungen überein? Bei Unstimmigkeiten Lohnbuchhaltung ansprechen.

3. Sachlich nachfragen. Im Gespräch mit Vorgesetzten oder Lohnbuchhaltung. Mit deinen eigenen Aufzeichnungen als Grundlage. Manchmal ist es Schlamperei, kein böser Wille.

4. Schriftliche Forderung mit Frist. Wenn die mündliche Klärung nicht funktioniert. Mit Berechnung, Zeitraum und einer Frist von drei bis vier Wochen.

5. Gewerkschaft oder Anwalt. IG BAU bietet Mitgliedern kostenlosen Rechtsbeistand. Bei größeren Beträgen lohnt sich auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

6. Verjährung beachten. Lohnansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, manche Tarifverträge haben kürzere Ausschlussfristen (oft drei oder sechs Monate). Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch.

Häufige Fragen

Kann mein Chef mich zu Überstunden verpflichten?

In gewissem Rahmen ja. Bei plötzlich anfallender Mehrarbeit (Auftragsspitze, Hauptsaison) ist eine zumutbare Anzahl von Überstunden vom Arbeitnehmer zu leisten. Was zumutbar ist, hängt vom Tarifvertrag und der konkreten Situation ab. Dauerhafte 60-Stunden-Wochen sind nicht zumutbar und nicht zulässig.

Wie viele Überstunden sind im Galabau pro Woche zulässig?

Nach ArbZG bis zu 10 Stunden pro Tag, im Schnitt 8 Stunden über 6 Monate. Das bedeutet praktisch: bis zu rund 48 Stunden pro Woche dauerhaft, mit kurzfristigen Spitzen bis 60 Stunden, aber nur, wenn ein Ausgleich in den Folgewochen erfolgt. Dauerhafte 60-Stunden-Wochen sind rechtlich nicht zulässig.

Werden meine Überstunden auch bei Krankheit bezahlt?

Krankheitstage sind Arbeitstage. Wenn du normalerweise Überstunden machen würdest und stattdessen krank bist, bekommst du dein normales Tagesentgelt, nicht aber den Mehrarbeits-Zuschlag, weil keine Überstunde geleistet wurde. Was schon angesammelte Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto angeht, gehen die nicht verloren.

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag im Galabau?

In der Regel 25 Prozent auf den normalen Stundenlohn (BRTV-Galabau, Stand 2026, Tarifgebiet West). Bei Sonntagsarbeit oft 50 bis 100 Prozent, bei Feiertagsarbeit oft 100 Prozent. Genaue Sätze stehen in der aktuellen Tariftabelle.

Was, wenn meine Überstunden im Vertrag „pauschal abgegolten“ sind?

Solche Klauseln sind rechtlich nur in engen Grenzen zulässig. Eine konkrete Pauschalabgeltung („bis zu 5 Stunden pro Woche“) kann zulässig sein, eine pauschale Klausel ohne Grenze („alle Überstunden inklusive“) meist nicht. Im Streitfall lass die Klausel von der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt prüfen.

Muss mein Betrieb Zeiterfassung führen?

Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 ist die Zeiterfassung in Deutschland Pflicht für alle Arbeitgeber. Form ist gesetzlich noch nicht abschließend geregelt (papierhaft, elektronisch). Galabau-Betriebe, die noch keine Zeiterfassung führen, sind rechtlich fragwürdig aufgestellt.

Wie lange habe ich Zeit, Überstunden geltend zu machen?

Lohnansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Manche Tarifverträge haben kürzere Ausschlussfristen (oft drei oder sechs Monate). Im BRTV-Galabau gibt es Ausschlussregelungen, die du im konkreten Fall prüfen solltest. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch.

Kurz und ehrlich zum Schluss

Überstunden im Galabau sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wer in der Hauptsaison nicht hin und wieder 50 oder 55 Stunden arbeitet, ist im falschen Beruf. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, wenn Überstunden nicht sauber dokumentiert, nicht sauber bezahlt und nicht mit dem tariflichen Zuschlag versehen werden.

Wer seine eigene Stundenliste führt und im Zweifel den Lohnzettel mit den eigenen Aufzeichnungen abgleicht, hat klar im Blick, ob etwas nicht stimmt. Wer keine Aufzeichnungen führt, kann im Streitfall nichts beweisen. Der Aufwand ist drei Minuten am Tag und über das Jahr leicht 1.000 bis 4.000 Euro brutto wert.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine Information, keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft die IG BAU oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter. Aktuelle Tarif- und Zuschlagswerte findest du beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) oder bei der IG BAU.