10 Min. Lesezeit

Mindestlohn Bau 2026: Die Lohngruppen im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn am Bau beträgt 2026 grundsätzlich 13,90 Euro pro Stunde. Im Bauhauptgewerbe liegen die Tariflöhne jedoch deutlich höher. Erfahre, was Lohngruppe 1 bedeutet, welche Stundenlöhne ab April 2026 gelten und warum Tariflohn und Branchenmindestlohn nicht dasselbe sind.
Mindestlohn Bau 2026: Die Lohngruppen im Überblick

Inhalt

Diesen Beitrag teilen

13,90 Euro pro Stunde beträgt der gesetzliche Mindestlohn 2026. Wenn du im Bauhauptgewerbe arbeitest, ist diese Zahl aber nur ein Teil der Geschichte. Denn einen eigenen, allgemein verbindlichen Branchenmindestlohn Bau wie früher gibt es im Bauhauptgewerbe aktuell nicht. Gleichzeitig stehen in den Tarifverträgen deutlich höhere Stundenlöhne.

Ab dem 1. April 2026 reicht der Gesamttarifstundenlohn im Bauhauptgewerbe von 15,86 Euro in Lohngruppe 1 bis 29,72 Euro in Lohngruppe 6. Entscheidend ist deshalb, ob der Tarifvertrag für dein Arbeitsverhältnis gilt und ob du richtig eingruppiert bist. Genau dort entstehen auf dem Lohnzettel schnell Unterschiede von mehreren Euro pro Stunde.

Das musst du zum Mindestlohn am Bau 2026 wissen

  • Gesetzlicher Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2026 müssen grundsätzlich mindestens 13,90 Euro brutto je Zeitstunde gezahlt werden.
  • Bauhauptgewerbe: Einen eigenen allgemein verbindlichen Branchenmindestlohn für das Bauhauptgewerbe gibt es 2026 nicht.
  • Lohngruppe 1: Ab dem 1. April 2026 beträgt der Gesamttarifstundenlohn in Lohngruppe 1 des Bauhauptgewerbes 15,86 Euro.
  • Tariflohn: Die Tarifwerte sind nicht automatisch mit dem gesetzlichen Mindestlohn gleichzusetzen und gelten nur, wenn ein entsprechender Anspruch besteht.
  • GaLaBau: Auch im Garten- und Landschaftsbau gilt als gesetzliche Untergrenze 2026 grundsätzlich der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro.

Wie hoch ist der Mindestlohn am Bau 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. § 1 Mindestlohngesetz gibt Arbeitnehmern grundsätzlich einen Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Die konkrete Höhe für 2026 legt § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung fest.

Das gilt auch dann, wenn du auf einer Baustelle arbeitest. Der Begriff „Mindestlohn Bau“ führt allerdings schnell in die falsche Richtung. Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Gerüstbau oder andere Gewerke können unterschiedlichen Tarifwerken und Regelungen unterliegen. Entscheidend ist deshalb zuerst, in welcher Branche dein Betrieb tatsächlich eingeordnet wird.

Gibt es 2026 noch einen Branchenmindestlohn Bau?

Im Bauhauptgewerbe gibt es 2026 keinen eigenen allgemein verbindlichen Branchenmindestlohn. Das frühere System darf deshalb nicht mit den heutigen Tariflöhnen verwechselt werden. Als allgemeine gesetzliche Untergrenze gelten 2026 grundsätzlich 13,90 Euro pro Zeitstunde.

Das heißt aber nicht, dass ein Maurer, Straßenbauer oder Tiefbauer deshalb für 13,90 Euro arbeiten muss. Für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse im Bauhauptgewerbe gelten erheblich höhere Tarifwerte. Auch dein Arbeitsvertrag kann die Anwendung eines Tarifvertrags vorsehen.

Genau dieser Unterschied ist wichtig: Mindestlohn und Tariflohn sind zwei verschiedene Dinge. Der Mindestlohn setzt die gesetzliche Untergrenze. Ein anwendbarer Tarifvertrag kann dir einen deutlich höheren Anspruch geben.

Welche Lohngruppen gelten im Bauhauptgewerbe 2026?

Ab dem 1. April 2026 gelten im Tarifwerk des Bauhauptgewerbes bundeseinheitliche Werte. Tarifstundenlohn und Bauzuschlag ergeben zusammen den Gesamttarifstundenlohn. Der Bauzuschlag beträgt 5,9 Prozent des Tarifstundenlohns.

Lohngruppe Tarifstundenlohn ab 01.04.2026 Bauzuschlag Gesamttarifstundenlohn
LG 1 14,98 € 0,88 € 15,86 €
LG 2 17,69 € 1,04 € 18,73 €
LG 2b 20,02 € 1,18 € 21,20 €
LG 2a 22,10 € 1,30 € 23,40 €
LG 3 22,64 € 1,33 € 23,97 €
LG 4 24,60 € 1,45 € 26,05 €
LG 5 25,77 € 1,52 € 27,29 €
LG 6 28,06 € 1,66 € 29,72 €

Die Höhe allein sagt noch nicht, welchen Anspruch du persönlich hast. § 3 und § 4 Tarifvertragsgesetz regeln, wann Tarifbindung besteht und wann tarifliche Rechtsnormen unmittelbar und zwingend gelten. Zusätzlich kann ein Arbeitsvertrag Tarifregelungen einbeziehen.

Wenn du wissen willst, ob dein derzeitiger Lohn zu deiner Erfahrung und Verantwortung passt, hilft dir auch der Gehalts-Check von KarriereGrün. Als Mitglied kannst du außerdem mit deinem Talent-Scout besprechen, welche Löhne Betriebe in deiner Region für vergleichbare Fachkräfte zahlen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Was bedeutet Lohngruppe 1 Bau?

Die Lohngruppe 1 Bau ist die unterste Lohngruppe im Lohngitter des Bauhauptgewerbes. Ab dem 1. April 2026 beträgt der Tarifstundenlohn 14,98 Euro. Mit dem Bauzuschlag von 0,88 Euro ergibt sich auf der Baustelle ein Gesamttarifstundenlohn von 15,86 Euro.

Wichtig ist der Zusatz „Tarif“. Die 15,86 Euro sind nicht der gesetzliche Mindestlohn für jeden Beschäftigten auf jeder deutschen Baustelle. Wer einfach behauptet, der Mindestlohn Bau liege 2026 bei 15,86 Euro, vermischt zwei verschiedene Ansprüche.

Auch die höheren Lohngruppen hängen nicht nur davon ab, wie lange du schon im Betrieb bist. Tätigkeit, Qualifikation und Verantwortung sind entscheidend. Ein Facharbeiter, Vorarbeiter oder Werkpolier gehört nicht allein deshalb in eine niedrige Gruppe, weil im Arbeitsvertrag seit Jahren dieselbe Zahl steht.

Wie hoch ist der Mindestlohn im GaLaBau 2026?

Für den Mindestlohn GaLaBau gilt 2026 grundsätzlich ebenfalls der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Zeitstunde. Daneben gibt es einen eigenen Entgelttarifvertrag für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Dieses Tarifwerk darf nicht mit dem Bauhauptgewerbe vermischt werden.

Der aktuelle GaLaBau Tarifabschluss erhöht die Löhne und Gehälter zum 1. Juli 2026 um weitere 3,3 Prozent. Der Ecklohn der Lohngruppe 4.2a steigt dadurch auf 20,91 Euro pro Stunde. Der Entgelttarifvertrag läuft bis zum 30. Juni 2027.

Wenn du im GaLaBau arbeitest und deinen Stundenlohn vergleichen willst, findest du in unserem Artikel zum Gehalt von Landschaftsgärtnern weitere Werte und Einordnungen. Auch hier gilt: Erst prüfen, welches Tarifwerk und welche Lohngruppe tatsächlich auf deine Tätigkeit passen.

Was viele beim Mindestlohn am Bau falsch machen

Der häufigste Fehler steckt schon in der Frage: „Was ist der Mindestlohn für einen Maurer?“ Der Beruf allein entscheidet nicht über eine einzige bundesweite Zahl oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Du musst unterscheiden zwischen gesetzlicher Lohnuntergrenze, Tarifvertrag, persönlicher Tarifbindung, arbeitsvertraglicher Regelung und deiner Eingruppierung.

Der zweite Fehler ist, nur auf den Grundlohn zu schauen. Im Bauhauptgewerbe unterscheidet das Tarifwerk zwischen Tarifstundenlohn und Bauzuschlag. Für Beschäftigte, die überwiegend stationär auf einem Bauhof, in einer Werkstatt oder einer Fertigteilproduktion arbeiten, enthält der Tarifvertrag eigene Regeln zum Bauzuschlag. Der Betrag auf einer Tariftabelle lässt sich deshalb nicht blind auf jeden Lohnzettel übertragen.

Und dann gibt es die andere Seite: Manche Fachkräfte schauen ausschließlich auf die gesetzliche Untergrenze und merken gar nicht, wie weit ihr tatsächlicher Marktwert darüber liegt. Wenn du wechseln willst, solltest du nicht mit 13,90 Euro als Verhandlungsbasis in ein Gespräch gehen. In unserem Beitrag erfährst du, welches Gehalt du beim Jobwechsel verlangen kannst.

Wie prüfst du, welcher Lohn dir zusteht?

Auf deinem Lohnzettel steht nur das Ergebnis. Ob es stimmt, findest du heraus, indem du Tarifgebiet, Tätigkeit, Lohngruppe und Vertragsgrundlage nacheinander prüfst. Gerade nach einem Aufstieg zum Facharbeiter oder Vorarbeiter lohnt sich der Vergleich.

  1. Prüfe deine Branche. Bauhauptgewerbe und GaLaBau haben unterschiedliche Tarifwerke. Auch andere Bauhandwerke können eigene Regelungen haben.
  2. Lies deinen Arbeitsvertrag. Suche nach einer Klausel, die auf einen Tarifvertrag, einen Lohntarifvertrag oder das Bauhauptgewerbe verweist.
  3. Prüfe deine tatsächliche Tätigkeit. Entscheidend ist nicht nur die Berufsbezeichnung auf dem Papier. Schau darauf, welche Arbeiten und welche Verantwortung du im Alltag wirklich übernimmst.
  4. Vergleiche deine Lohngruppe. Wenn du dauerhaft höherwertige Aufgaben erledigst, solltest du prüfen, ob deine bisherige Eingruppierung noch passt.
  5. Vergleiche deinen Stundenlohn. Achte darauf, ob du gerade den Tarifstundenlohn oder den Gesamttarifstundenlohn mit Bauzuschlag vergleichst.

Wenn du dabei merkst, dass dein Lohn zwar formal passt, aber deutlich hinter dem zurückbleibt, was andere Betriebe für deine Erfahrung zahlen, musst du nicht sofort kündigen. Bei KarriereGrün kannst du dich kostenfrei und diskret im Karriere-Radar eintragen. Dein Profil ist nicht öffentlich und kein Betrieb bekommt deine Daten ohne deine Zustimmung.

Zwei Bauarbeiter besprechen auf einer modernen Baustelle ihre Aufgaben und Verantwortungsbereiche vor einem Rohbau.

Der Mindestlohn ist nicht dein Marktwert

13,90 Euro beantworten die Frage, welche allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze 2026 gilt. Sie beantworten nicht, was ein ausgebildeter Tiefbauer, Straßenbauer, Maurer oder erfahrener Vorarbeiter wert ist. Die Tariflöhne zeigen bereits, wie groß dieser Abstand sein kann.

Wenn du seit Jahren Maschinen führst, eine Kolonne mit organisierst oder Arbeiten übernimmst, die andere erst nach der Ausbildung machen, solltest du deshalb nicht nur fragen: „Bekomme ich mindestens genug?“ Die bessere Frage lautet: „Passt mein Lohn noch zu dem, was ich jeden Tag leiste?“

Du musst dafür weder kündigen noch Bewerbungen durch die halbe Region schicken. Als kostenfreies Mitglied bei KarriereGrün spricht dein Talent-Scout mit dir darüber, was du suchst und welche Betriebe zu deinen Vorstellungen passen. So kannst du deinen nächsten Schritt prüfen, ohne dass dein aktueller Chef davon erfährt.

Häufige Fragen zum Mindestlohn am Bau 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Im Bauhauptgewerbe können jedoch höhere Tariflöhne gelten. Ab dem 1. April 2026 liegt bereits der Gesamttarifstundenlohn der Lohngruppe 1 bei 15,86 Euro. Ob du darauf Anspruch hast, hängt von der Anwendung des Tarifvertrags auf dein Arbeitsverhältnis ab.

Nein. Die Lohngruppe 1 des Bauhauptgewerbes und der gesetzliche Mindestlohn sind nicht dasselbe. 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro. Die tarifliche Lohngruppe 1 liegt ab dem 1. April 2026 bei 14,98 Euro Tarifstundenlohn beziehungsweise 15,86 Euro Gesamttarifstundenlohn mit Bauzuschlag. Der Tarifwert setzt voraus, dass der entsprechende Tarifanspruch besteht.

Für das Bauhauptgewerbe gibt es 2026 keinen eigenen allgemein verbindlichen Branchenmindestlohn. Deshalb gilt als allgemeine gesetzliche Untergrenze grundsätzlich der Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Davon zu unterscheiden sind die deutlich höheren Tariflöhne des Bauhauptgewerbes. Andere Gewerke des Baugewerbes können wiederum eigene verbindliche Branchenmindestlöhne haben.

Auch ungelernte Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2026 sind das 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Im Bauhauptgewerbe kann bei Anwendung des Tarifvertrags ein höherer Tariflohn gelten. Welche Lohngruppe passt, richtet sich nach den tariflichen Eingruppierungsmerkmalen und der ausgeübten Tätigkeit, nicht allein danach, ob du einen Berufsabschluss hast.

Im Garten- und Landschaftsbau beträgt die allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze 2026 grundsätzlich 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Zusätzlich existiert ein eigener Entgelttarifvertrag für den GaLaBau. Die Tariflöhne steigen zum 1. Juli 2026 um 3,3 Prozent. Der Ecklohn der Lohngruppe 4.2a liegt danach bei 20,91 Euro pro Stunde. Tariflohn und gesetzlicher Mindestlohn müssen deshalb getrennt betrachtet werden.

Verdienst du nur genug oder das, was deine Arbeit wert ist?

KarriereGrün ist das Karriere-Netzwerk für Handwerk und Industrie. Du bewirbst dich nicht hundertfach blind. Du trägst dich einmal ein, und dein persönlicher Talent-Scout stellt dir die Arbeitgeber aus deiner Region vor, die zu deinen Vorstellungen passen.

Die Mitgliedschaft ist kostenfrei, dein Profil ist nicht öffentlich und du gehst keine Verpflichtung ein. Das Eintragen dauert zwei Minuten.